Jobs Assistenzarzt/-ärztin Gynäkologie

Die Berufslaufbahn von Ärzten startet nach der Approbation meistens in der Funktion Assistenzarzt. Dabei stehen am Anfang des Berufslebens für Mediziner sehr grundlegende Entscheidungen und Überlegungen an:

  • welche Fachweiterbildung kommt in Frage?
  • soll der Berufsstart in einer Fachklinik oder Krankenhaus sein?
  • ist die stationäre oder ambulante Versorgung das Ziel?
  • in welcher Region oder Stadt soll das Berufsleben starten?

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Arbeitsschwerpunkte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Der Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe - umgangssprachlich oft vereinfacht als Gynäkologie bezeichnet - befasst sich hauptsächlich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane sowie peripherer Systeme. Fachlich gehören auch alle Beratungen und Behandlungen rund um die Schwangerschaft und die Geburt zu diesem Teilgebiet der Medizin. Bei Tumorerkrankungen arbeitet die Gynäkologie eng abgestimmt mit der Onkologie und anderen Fachabteilungen zusammen. Eine sehr wesentliche Aufgabe der Gynäkologie ist auch die Krebsvorsorge.

In der Gynäkologie werden unter anderem folgende Erkrankungen diagnostiziert und therapiert:

  • Polypen
  • Endometriosen
  • Myome
  • Harninkontinenz und Blasenerkrankungen
  • Beckenbodensenkungen
  • Verwachsungen 
  • Blutungsstörungen und Wechseljahrebeschwerden
  • Eierstockzyten

Im Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben sich Schwerpunkte herausgebildet. Dazu gehören die Gynäkologische Endokrinologie, die Gynäkologische Onkologie und die spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin.

In größeren Kliniken sind die Frauenheilkunde und die Geburtshilfe organisatorisch getrennt. Die dort tätigen Fachärzte sind dann zumeist auf ihr Gebiet stark spezialisiert.

Fachweiterbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Gynäkologie

Mit einer Assistenzarztstelle in der Gynäkologie ist meistens eine Fachweiterbildung direkt verbunden. Die Fachweiterbildung in der Gynäkologie ist eng mit dem Bereich Geburtshilfe verbunden. Daher lautet die offizielle Facharztbezeichnung Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Umgangssprachlich geläufiger ist jedoch nach wie vor der Begriff Gynäkologie.

Die Fachweiterbildung Gynäkologie dauert 5 Jahre. Während der Weiterbildung wird der Arzt als Assistenzarzt in Weiterbildung Gynäkologie bezeichnet. Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt-Qualifikation.

Die Fachweiterbildung Gynäkologie ist wie folgt strukturiert:

  • von der gesamten Weiterbildungszeit von 60 Monaten können 6 Monate in einem anderen Teilgebiet angerechnet werden
  • mindestens 12 Monate müssen in den Schwerpunkten des Fachbereichs absolviert werden
  • bis zu 2 Jahren können auch im ambulanten Bereich geleistet werden

Die inhaltliche Fachweiterbildung Gynäkologie ist in einem definierten Weiterbildungskatalog festgelegt. Nach Abschluss der Weiterbildung darf der Assistenzarzt die Bezeichnung Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe führen. Die Ausbildung der Assistenzärzte Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgt durch ausgebildete und erfahrende Fachärzte und Oberärzte. Der Assistenzarzt untersteht fachlich und organisatorisch dem Oberarzt | Leitenden Oberarzt. 

Gehalt Assistenzarzt/-ärztin Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Die finanziellen Rahmenbedingungen für Ärzte und Ärztinnen, also Grundgehalt, Überstundenentgelte oder Entgelte für Bereitschaftsdienste, sind in  der stationären Medizin in Tarifverträgen geregelt. Die Grundgehälter variieren je nach Erfahrung, Weiterbildung und beruflicher Position. Die Tarifverträge für privaten Einrichtungen, kommunale Arbeitgeber oder Universitätskliniken unterscheiden sich in der Entgelthöhe nicht signifikant. Aufgrund unterschiedlicher Tariflaufzeiten sind die Entgelte der Tarifverträgen nur bedingt vergleichbar.  

Entgelte für Assistenzärzte/-ärztinnen nach dem TV-Ärzte/VKA

Die monatlichen Grundgehälter (gerundet) für Assistenzärzte/-ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern orientieren sich am Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA, gültig bis zum 30. Juni 2024. Die Grundentgelte steigen mit mit zunehmender Berufserfahrung.

  • Berufsjahr 1: ca. 5.290 €
  • Berufsjahr 2: ca. 5.590 €
  • Berufsjahr 3: ca. 5.800 €
  • Berufsjahr 4: ca. 6.170 €
  • Berufsjahr 5: ca. 6.610 €
  • Berufsjahr 6: ca. 6.800 €

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