Assistenzärzte/-ärztinnen sind approbierte Mediziner, also vollberechtigt, als Arzt/Ärztin zu arbeiten. Sie befinden sich meist in Weiterbildung und stehen unter der Aufsicht von Fach- oder Oberärzten/-ärztinnen. Ihre Weiterbildung dauert in der Regel 5 bis 6 Jahre, während der sie einen von der Ärztekammer vorgegebenen Katalog an Lerninhalten absolvieren. Assistenzärzte/-ärztinnen führen Routineaufgaben und, mit zunehmender Erfahrung, auch komplexere Tätigkeiten durch. Erfahrene Assistenzärzte/-ärztinnen können als Stationsärzte/-ärztinnen fungieren oder als Assistenzärzte/-ärztinnen in fortgeschrittener Weiterbildung bezeichnet werden.

Wahl Fachbereich

Assistenzärzte/-ärztinnen stehen zu Beginn ihrer Karriere und müssen nach der Approbation entscheiden, in welchem medizinischen Fachbereich sie ihre Weiterbildung beginnen möchten. Diese Wahl hängt nicht nur von ihren fachlichen Interessen ab, sondern berücksichtigt auch regionale Aspekte und die Präferenz für bestimmte Krankenhäuser oder Kliniken für die Weiterbildung.

Assistenzarzt in fortgeschrittener Weiterbildung 

Assistenzärzte/-ärztinnen in fortgeschrittener Weiterbildung stehen kurz vor dem Abschluss ihrer Facharztausbildung. Sie überlegen oft, ob ein Wechsel des Arbeitgebers oder der Einsatzstelle sinnvoll ist, insbesondere wenn ihre aktuelle Klinik nicht alle Weiterbildungsberechtigungen bietet. Ein Wechsel kann fachlich bereichernd sein und ist manchmal notwendig, um die Ausbildung zu vervollständigen. In einigen Fällen übernehmen sie aufgrund des Fachärztemangels bereits Aufgaben in Facharztpositionen, was besonders bei weit fortgeschrittener Weiterbildung fachlich sinnvoll ist.

Vergütung Assistenzarzt/Assistenzärztin

Die finanziellen Rahmenbedingungen für Ärzte und Ärztinnen, also Grundgehalt, Überstundenentgelte oder Entgelte für Bereitschaftsdienste, sind in  der stationären Medizin in Tarifverträgen geregelt. Die Grundgehälter variieren je nach Erfahrung, Weiterbildung und beruflicher Position. Die Tarifverträge für privaten Einrichtungen, kommunale Arbeitgeber oder Universitätskliniken unterscheiden sich in der Entgelthöhe nicht signifikant. Aufgrund unterschiedlicher Tariflaufzeiten sind die Entgelte der Tarifverträgen nur bedingt vergleichbar.  

Entgelte für Assistenzärzte/-ärztinnen nach dem TV-Ärzte/VKA

Die monatlichen Grundgehälter (gerundet) für Assistenzärzte/-ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern orientieren sich am Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA, gültig bis zum 30. Juni 2024. Die Grundentgelte steigen mit mit zunehmender Berufserfahrung.

  • Berufsjahr 1: ca. 5.290 €
  • Berufsjahr 2: ca. 5.590 €
  • Berufsjahr 3: ca. 5.800 €
  • Berufsjahr 4: ca. 6.170 €
  • Berufsjahr 5: ca. 6.610 €
  • Berufsjahr 6: ca. 6.800 €

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