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Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie

Die Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie vertieft nach der Facharztanerkennung die Kompetenz für komplexe Eingriffe. Entscheidend sind die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, eine befugte Weiterbildungsstätte und dokumentierte operative Erfahrung.

Die Illustration  zeigt eine Viszeralchirurgin in Vorbereitung einer Operation.

Die Viszeralchirurgie befasst sich mit der operativen Behandlung innerer Organe, insbesondere im Bauchraum. Die Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie vertieft die Kompetenz für komplexe Eingriffe und Behandlungssituationen nach der Facharztanerkennung für Viszeralchirurgie.

Der Beitrag erläutert Voraussetzungen, Dauer, Inhalte, Vergütung und berufliche Perspektiven der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie.

Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben die Qualifikation?

Zum 31. Dezember 2025 verzeichnete die Bundesärztekammer 1.259 Ärztinnen und Ärzte mit der Bezeichnung Spezielle Viszeralchirurgie. Davon waren 1.174 berufstätig: 75 ambulant, 1.050 stationär und weitere in Behörden, Körperschaften oder sonstigen Bereichen. Die Statistik umfasst auch Qualifikationen nach früheren Weiterbildungsordnungen.

Weshalb ist die Schwerpunkt-Weiterbildung notwendig?

Die Schwerpunkt-Weiterbildung vertieft die Facharztkompetenz für komplexe Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen innerer Organe. Dazu gehören die Indikationsstellung, Operationen höherer Schwierigkeitsgrade und interdisziplinäre Behandlungsentscheidungen. Die konkrete Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer ist verbindlich.

Wo findet die Weiterbildung statt?

Die Weiterbildung erfolgt an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Leitung entsprechend befugter Ärztinnen und Ärzte. Geeignete Einrichtungen sind insbesondere viszeralchirurgische Abteilungen mit dem erforderlichen Spektrum, ausreichenden Fallzahlen und strukturierter Anleitung. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Landesärztekammer.

Voraussetzungen zur Weiterbildung

Voraussetzung ist die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt für Viszeralchirurgie. Die Schwerpunkt-Weiterbildung baut auf dieser Facharztqualifikation auf; Übergangsregeln und die Anerkennung bereits erworbener Zeiten richten sich nach der zuständigen Landesärztekammer.

Wie lange dauert die Weiterbildung und wie ist sie strukturiert?

Die aktuelle Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sieht für den Schwerpunkt Spezielle Viszeralchirurgie eine Mindestweiterbildungszeit von 24 Monaten unter Befugnis vor. Rechtsverbindlich ist jedoch die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer; ältere Ordnungen können abweichende Bezeichnungen, Zeiten und Übergangsbestimmungen enthalten.

Wichtige Weiterbildungsinhalte im Überblick

Die Schwerpunkt-Weiterbildung erweitert die Facharztkompetenz insbesondere um Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation komplexer Erkrankungen der Bauchorgane sowie um anspruchsvolle operative und interdisziplinäre Verfahren.

Die Muster-Weiterbildungsordnung nennt unter anderem folgende Kompetenzbereiche:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in

  • der Erken­nung und nicht opera­ti­ven sowie opera­ti­ven Behand­lung einschließ­lich der post­ope­ra­ti­ven Über­wa­chung von komple­xe­ren Erkran­kun­gen, Verlet­zun­gen, Infek­ti­o­nen, Fehl­bil­dun­gen inne­rer Organe, insbe­son­dere der gastro­en­te­ro­lo­gi­schen und endo­kri­nen Organe
  • der Indi­ka­ti­ons­stel­lung zur opera­ti­ven und konser­va­ti­ven Behand­lung einschließ­lich der Risi­koein­schät­zung und progno­s­ti­schen Beur­tei­lung
  • der Durch­füh­rung von Opera­ti­o­nen höhe­rer Schwie­rig­keits­grade einschließ­lich endo­sko­pi­scher, lapa­ro­sko­pi­scher und mini­mal-inva­si­ver Opera­ti­ons­ver­fah­ren
  • der Erhe­bung dazu erfor­der­li­cher intra­ope­ra­ti­ver radio­lo­gi­scher Befunde unter Berück­sich­ti­gung des Strah­len­schut­zes
  • der Mitwir­kung bei inter­dis­zi­pli­nären inter­ven­ti­o­nel­len Verfah­ren wie radio­lo­gisch und radio­lo­gisch-endo­sko­pi­schen Verfah­ren sowie von endo­so­no­gra­phi­schen Unter­su­chun­gen des Gastro­in­tes­ti­nal­trak­tes
  • der inter­dis­zi­pli­nären Indi­ka­ti­ons­stel­lung zu gastro­en­te­ro­lo­gi­schen, onko­lo­gi­schen, strah­len­the­ra­peu­ti­schen und nuklear­me­di­zi­ni­schen Behand­lungs­ver­fah­ren
  • spezi­el­len instru­men­tel­len und funk­ti­o­nel­len Unter­su­chungs­me­tho­den einschließ­lich ultra­schall­ge­steu­er­ter diagno­s­ti­scher und thera­peu­ti­scher Eingriffe
  • Durch­füh­rung und Befun­dung von Kolo­sko­pien und Ösophago-Gastro-Duode­no­sko­pien

Gehalt während der Weiterbildung

Während der Schwerpunkt-Weiterbildung bleibt die tarifliche Eingruppierung von der übertragenen Tätigkeit abhängig. Im TV-Ärzte/VKA erhalten Fachärztinnen und Fachärzte in kommunalen Krankenhäusern vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 in Entgeltgruppe II monatlich 7.552,19 Euro brutto in Stufe 1 und 8.185,40 Euro in Stufe 2. Die reguläre Stufe 2 wird nach drei abgeschlossenen Jahren fachärztlicher Tätigkeit erreicht.

Eine Oberarztvergütung entsteht nicht automatisch durch Beginn oder Abschluss der Schwerpunkt-Weiterbildung. Entgeltgruppe III setzt voraus, dass der Arbeitgeber ausdrücklich die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich überträgt; das Tabellenentgelt beträgt 9.459,56 Euro in Stufe 1 und 10.015,53 Euro in Stufe 2.

Gehalt nach Abschluss der Schwerpunkt-Weiterbildung

Auch nach Abschluss der Schwerpunkt-Weiterbildung richtet sich die tarifliche Vergütung nach der tatsächlich übertragenen Funktion. Die Qualifikation kann für spezialisierte Facharzt- und Oberarztstellen wichtig sein, führt aber nicht für sich allein zu einer Eingruppierung als Oberärztin oder Oberarzt. Bereitschafts- und Rufdienste können das Monatsbrutto erhöhen; die Höhe hängt von Anzahl, Dauer, Belastungsstufe, Zeitpunkt und Freizeitausgleich ab.

Berufliche Perspektiven

Die Schwerpunkt-Weiterbildung ist eine vertiefende Qualifikation für komplexe viszeralchirurgische Versorgung. Sie kann den Zugang zu spezialisierten Facharzt- und – bei entsprechender Verantwortungsübertragung – Oberarztstellen unterstützen. Konkrete Chancen hängen vom regionalen Stellenangebot, dem Leistungsspektrum der Klinik und der nachgewiesenen operativen Erfahrung ab.

Letzte Aktualisierung
06.09.2026
Autor/Autorin
valmedi Redaktion
Bildgestaltung
Hanna Hillier

Quellen

  1. Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025, Tabelle 11
  2. Bundesärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung, Stand 03.07.2026
  3. Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie
  4. VKA: TV-Ärzte/VKA, Lesefassung 2026

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