Was verdienen Kardiologen?

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind statistisch in der Krankheits- und Todesstatistik ganz vorne. Entsprechend ist die Entwicklung und Bedeutung der Kardiologie in der stationären und ambulanten Versorgung von großer Bedeutung.

Ein Kardiologe öffnet sein Herz und hineinfallen Münzen.

Die Kardiologie (von griechisch „kardia“ = Herz) entwickelte sich Anfang des 20. Jahrhunderts als eigenes Teilgebiet der Inneren Medizin und befasst sich mit Erkrankungen des Herzens, der herznahen Blutgefäße und des Kreislaufs. Kardiologinnen und Kardiologen untersuchen, diagnostizieren und behandeln Herz-Kreislauf-Erkrankungen und arbeiten eng mit weiteren Disziplinen der Inneren Medizin zusammen, insbesondere mit der Pneumologie und Angiologie. Die Kinder- und Jugendkardiologie ist der Kinder- und Jugendmedizin zugeordnet.

Innerhalb der Kardiologie lässt sich grob zwischen invasiver Kardiologie mit Herzkatheteruntersuchungen, interventionellen kathetergestützten Therapieverfahren und konservativer Kardiologie unterscheiden. Viele Kardiologinnen und Kardiologen setzen fachliche Schwerpunkte. Wichtige Teilgebiete sind die Elektrophysiologie und Rhythmologie; eng verbunden ist zudem die internistische Intensivmedizin.

Statistik

Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2025 waren unter den Bezeichnungen „Innere Medizin und Kardiologie“, „Innere Medizin und SP Kardiologie“, „SP Kardiologie“, „TG Kardiologie“ sowie „TG Kardiologie und Angiologie“ zusammen 10.076 Ärztinnen und Ärzte berufstätig.

  • 3.606 arbeiteten ambulant.
  • 6.110 arbeiteten stationär.
  • 360 waren bei Behörden, Körperschaften oder in sonstigen Bereichen tätig.

Unter diesen Bezeichnungen waren 2.886 Frauen berufstätig, entsprechend rund 28,6 Prozent. Die Zahlen beziehen sich auf die genannten aktuellen und älteren Gebiets-, Schwerpunkt- und Teilgebietsbezeichnungen; sie dürfen deshalb nicht als eine einzige heutige Facharztbezeichnung missverstanden werden.

Nachwuchssorgen

Die Ärztestatistik 2025 zeigt für die Ärzteschaft insgesamt einen anhaltenden demografischen Wandel. Aus der Altersstruktur der gesamten Inneren Medizin lässt sich jedoch nicht verlässlich die konkrete Altersstruktur der Kardiologie ableiten. Aussagen zum Nachwuchsbedarf sollten daher nicht aus einer pauschalen Übertragung früherer Prozentwerte entstehen. Für Arbeitgeber bleiben strukturierte Weiterbildung, verlässliche Arbeitsbedingungen und planbare Entwicklungsmöglichkeiten zentrale Faktoren bei der Gewinnung ärztlicher Fachkräfte.

Gehälter in Kliniken

Das Grundentgelt angestellter Ärztinnen und Ärzte hängt unter anderem vom anwendbaren Tarifvertrag, der tariflichen Eingruppierung und der einschlägigen Berufserfahrung ab. Die folgenden Monatsbruttowerte gelten nach TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026:

  • Ärztin oder Arzt, Entgeltgruppe I, 1. Jahr: 5.722,05 Euro
  • Fachärztin oder Facharzt, Entgeltgruppe II, 1. bis 3. Jahr: 7.552,19 Euro
  • Fachärztin oder Facharzt, Entgeltgruppe II, nach drei Jahren beziehungsweise ab dem 4. Jahr: 8.185,40 Euro
  • Oberärztin oder Oberarzt, Entgeltgruppe III, 1. bis 3. Jahr: 9.459,56 Euro
  • Oberärztin oder Oberarzt, Entgeltgruppe III, nach drei Jahren beziehungsweise ab dem 4. Jahr: 10.015,53 Euro
  • Leitende Oberärztin oder leitender Oberarzt als ständige Vertretung, Entgeltgruppe IV, 1. bis 3. Jahr: 11.127,50 Euro

Die Eingruppierung als Oberärztin oder Oberarzt beziehungsweise in die Entgeltgruppe IV setzt die tariflich beschriebene, vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragene Verantwortung voraus; die Stellenbezeichnung allein reicht nicht. Bereitschafts- und Rufdienste können das Monatsbrutto erhöhen. Eine pauschale Steigerung um einen festen Prozentsatz lässt sich aus dem Tarifvertrag nicht ableiten, weil Umfang, Zeitpunkt, Belastungsstufe und Freizeitausgleich variieren.

Gehälter Leitender Kardiolog*innen

Chefärztliche Vergütungen werden häufig außertariflich und individuell vereinbart. Sie hängen unter anderem von Träger, Größe und Bedeutung der Einrichtung, Verantwortungsumfang, fachlicher Reputation sowie festen und variablen Vergütungsbestandteilen ab. Eine allgemeingültige, speziell für die Kardiologie belastbare Gehaltsspanne lässt sich aus amtlichen Daten nicht ableiten.

Verdienstmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich

Die Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für 2024 bei Praxen des Fachgebietes Innere Medizin ohne fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren einen durchschnittlichen Reinertrag von 341.000 Euro je Praxis aus; der Median lag bei 237.000 Euro. Kardiologische Praxen werden in dieser Tabelle nicht separat ausgewiesen.

Reinertrag ist nicht gleich persönliches Einkommen.

Der Reinertrag ist eine betriebswirtschaftliche Größe der gesamten Praxis. Er ist nicht mit Nettogewinn oder persönlichem Einkommen gleichzusetzen, weil unter anderem Aufwendungen für Praxisübernahmen sowie die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber nicht berücksichtigt werden. In Gemeinschaftspraxen verteilt sich das Ergebnis zudem auf mehrere Inhaberinnen und Inhaber. Ein direkter Vergleich mit dem Bruttogehalt angestellter oder leitender Ärztinnen und Ärzte ist deshalb nicht sachgerecht.


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