Fachweiterbildungen Operationsdienst und Endoskopie

Pflege im Operationsdienst und Pflege in der Endoskopie sind anspruchsvolle Spezialisierungen mit jeweils eigenen Praxisfeldern. Welche Weiterbildung passt, hängt vom gewünschten Einsatzbereich und den geltenden Landes- oder DKG-Regeln ab.

Das Bild zeigt eine endoskopische Sonde die die in den Organismus eingeführt wird.

Operationsdienst und Endoskopie verlangen spezialisiertes pflegerisches, technisches und organisatorisches Wissen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) führt Pflege im Operationsdienst und Pflege in der Endoskopie als getrennte Fachgebiete. Landesrecht kann abweichende Bezeichnungen und Anforderungen vorsehen.

Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA) arbeiten ebenfalls im Operationsbereich. Die OTA-Ausbildung ist jedoch ein eigener bundesrechtlich geregelter Ausbildungsweg und nicht mit einer pflegerischen Fachweiterbildung gleichzusetzen.

Lernziele und Weiterbildungsinhalte

Beide Fachweiterbildungen verbinden theoretische Module mit angeleiteter Praxis. Die Schwerpunkte unterscheiden sich:

Pflege im Operationsdienst

  • Vorbereitung und Organisation operativer Eingriffe
  • Instrumentier- und Springertätigkeiten
  • Umgang mit Medizinprodukten und medizintechnischen Geräten
  • Hygiene, Patientensicherheit und Notfallmanagement
  • Interprofessionelle Zusammenarbeit im OP-Team

Pflege in der Endoskopie

  • Vorbereitung, Assistenz und Nachsorge bei endoskopischen Eingriffen
  • Aufbereitung und Funktionskontrolle endoskopischer Systeme
  • Sedierungsbezogene Überwachung im jeweiligen Kompetenzrahmen
  • Hygiene, Komplikationsmanagement und Patientensicherheit
  • Organisation periendoskopischer Abläufe

Zusätzliche Kurse, etwa zu Strahlenschutz, Sedierung oder Medizinprodukteaufbereitung, sind nicht automatisch Bestandteil jedes Lehrgangs. Entscheidend sind das konkrete Curriculum und die geltenden Vorgaben.

Dauer und Organisation der Weiterbildung

Nach der DKG-Empfehlung von 2023 erfolgen die Fachweiterbildungen berufsbegleitend und dauern mindestens zwei, höchstens fünf Jahre. Vorgesehen sind mindestens 720 Stunden Theorie und 1.800 Stunden praktische Fachweiterbildung.

Für eine DKG-Fachweiterbildung ist grundsätzlich eine Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz beziehungsweise eine anerkannte frühere Pflegeausbildung erforderlich. Zusätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber nach Erteilung der Berufserlaubnis mindestens sechs Monate in Vollzeit im jeweiligen Fachgebiet gearbeitet haben; Teilzeit verlängert den Zeitraum entsprechend. Wo Landesrecht gilt, können Anforderungen abweichen.

Die Praxis findet in festgelegten Einsatzbereichen der eigenen Einrichtung und/oder in Kooperationseinrichtungen statt. Die Weiterbildung umfasst Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie eine praktische und mündliche Abschlussprüfung.

Einsatzbereiche

Absolventinnen und Absolventen der OP-Fachweiterbildung arbeiten vor allem in Operationsabteilungen und angrenzenden Funktionsbereichen. Fachpflegekräfte für Endoskopie sind insbesondere in endoskopischen Einheiten von Krankenhäusern und Praxen tätig. Zu ihren Aufgaben gehören Vorbereitung, Assistenz, Überwachung, Nachsorge, Hygiene und die sichere Organisation der jeweiligen Abläufe.

Gehalt

Die Vergütung richtet sich nach Arbeitgeber, Tarifbindung, dauerhaft übertragener Tätigkeit, Stufe und möglichen Zuschlägen. Der TVöD-P gilt insbesondere bei tarifgebundenen kommunalen Einrichtungen; private, kirchliche und landeseigene Arbeitgeber können andere Regelungen anwenden.

Nach der TVöD-Entgeltordnung sind Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit grundsätzlich der Entgeltgruppe P 9 zugeordnet. Eine Pflegefachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit fällt grundsätzlich unter P 7. Eine pauschale Einstufung in P 10 allein wegen der Fachweiterbildung sieht dieses Tätigkeitsmerkmal nicht vor.

Die kommunale P-Tabelle gilt ab 1. Mai 2026 und weist folgende monatliche Tabellenentgelte aus:

EntgeltgruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P 73.510 Euro3.701 Euro3.998 Euro4.150 Euro4.305 Euro
P 93.992 Euro4.184 Euro4.312 Euro4.559 Euro4.662 Euro

Die Tabelle enthält keine individuellen Zulagen, Zuschläge oder Sonderzahlungen. Aussagen über einen festen prozentualen Gehaltsvorteil oder ein pauschales Leitungsgehalt sind ohne konkretes Tätigkeitsmerkmal und den anwendbaren Tarifvertrag nicht belastbar.


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