Abteilung/Aufgabengebiet
Das GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim besteht aus den Teilbereichen GPR Klinikum (rund 500 Betten), der GPR Seniorenresidenz „Haus am Ostpark“ (188 Plätze) sowie dem GPR Ambulantem Pflegeteam. Damit leisten wir einen bedeutenden Anteil zur Sicherung der Lebensqualität in der Region Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir gelten als besonders frauen- und familienfreundlicher Betrieb. Mit unseren Tochterunternehmen bieten wir für nahezu 1.900 Beschäftigte einen sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.
Für unsere GPR Seniorenresidenz “Haus am Ostpark“ suchen wir mehrere
Auszubildende (w/m/d) zum Altenpfleger (dreijährige examinierte Ausbildung).
Ihr Aufgabengebiet:
- Sie unterstützen unser Team bei allen administrativen Tätigkeiten
Profil/Qualifikationen
Die Ausbildung passt perfekt zu Ihnen, wenn Sie:
- Freude und Interesse an der Arbeit mit älteren und pflegebedürftigen Menschen mitbringen
- Motivation zur praktischen und theoretischen Ausbildung in einem Gesundheitsberuf haben
- über gute Umgangsformen und die Fähigkeit zur Kommunikation verfügen
- einen Realschulabschluss oder einen erweiterten Hauptschulabschluss erworben haben
Stellenangebot und Perspektiven
Wir bieten Ihnen:
- einen interessanten Ausbildungsplatz in einem gemeinnützigen und nicht gewinnorientierten Unternehmen des Gesundheitswesens
- eine fundierte Praxisanleitung und Begleitung während der praktischen Ausbildung durch unsere Praxisanleiter/innen
- die Möglichkeit der Übernahme nach der erfolgreichen Ausbildung und bei persönlicher Eignung
- eine Wohnmöglichkeit in einem unserer Personalwohnhäuser (nach Kapazität)
- Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung
- Ein fundiertes betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein kostengünstiges JobTicket einschließlich umfangreicher Mitnahmeregelung im gesamten RMV-Gebiet
- eine attraktive Ausbildungsvergütung
Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zustande kommen kann, wenn Sie uns Ihre Immunität bzw. Ihren Impfschutz gegen Masern nachweisen können.