Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist nach dem lernfeldorientierten Curriculum des Deutschen OTA Schulträger-Verband e.V. strukturiert und vermittelt u. a. Kenntnisse in den Gebieten:
- OP-Lehre
- Hygiene, Mikrobiologie
- Chirurgie und chirurgische Fachgebiete
- Krankheitslehre, Anatomie, Physiologie
- Psychologie, Soziologie
- Chemie, Physik, Biologie
- Recht
Der theoretische Unterricht erfolgt im Blockunterricht. Innovative Lehr- und Lernarrangements fördern das Lernen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet in den Kliniken des Klinikums Region Hannover statt. Folgende Fachgebiete und Bereiche sind Bestandteil der praktischen Ausbildung:
- Obligatorische chirurgische Fachgebiete:
- Viszerale Chirurgie
- Traumatologie oder Orthopädie
- Gynäkologie oder Urologie
- Fakultative chirurgische Fachgebiete:
- Gefäßchirurgie
- HNO
- Plastische Chirurgie
- Thoraxchirurgie
- Augenchirurgie
- Neurochirurgie
- Ambulanzen / Notfallaufnahmen
- Zentralsterilisation
- Endoskopien
- Anästhesie
- Pflegepraktikum auf einer chirurgischen Station
Während des praktischen Einsatzes stehen den Auszubildenden berufspädagogisch qualifizierte Pflegekräfte begleitend zur Seite.
Was wir uns wünschen
Die DKG-Richtlinie zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten schreibt folgende Mindestvoraussetzungen vor:
Du solltest mitbringen:
- Neugier auf die KRH Kliniken
- Flexibilität und Spaß daran, flexibel eingesetzt zu werden
- Teamfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team
- Gesundheitliche Eignung
- Nachweis einer Hospitation in einem Krankenhaus, vorzugsweise im OP/Anästhesiebereich
- Schulabschluss:
- Abitur, oder
- Fachhochschulreife, oder
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulausbildung, oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung, in Zusammenhang mit:
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
- oder der Erlaubnis, als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer zu arbeiten
- oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
- Deutsch Sprachniveau: mindestens B2
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 18 Jahre