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Mit einer Assistenzarztstelle in der Psychiatrie und Psychotherapie ist meistens eine Fachweiterbildung direkt verbunden. Die Fachweiterbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie dauert 6 Jahre. Während dieser Ausbildung wird der Arzt als Assistenzarzt in Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie bezeichnet. Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt-Qualifikation.
Die Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist wie folgt strukturiert:
Die inhaltliche Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist in einem definierten Weiterbildungskatalog festgelegt. Nach Abschluss der Weiterbildung darf der Assistenzarzt die Bezeichnung Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie führen. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von einem Psychiater. Die Ausbildung der Assistenzärzte Psychiatrie und Psychotherapie erfolgt durch ausgebildete und erfahrende Fachärzte und Oberärzte. Der Assistenzarzt untersteht fachlich und organisatorisch dem Oberarzt | Leitenden Oberarzt.
Das medizinische Teilgebiet Psychiatrie und Psychotherapie befasst sich hauptsächlich mit der Vorbeugung, Erkennung sowie somatotherapeutischen und psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen und Störungen. Darüber hinaus ist auch die sozial-psychiatrische Behandlung und Rehabilitation von psychisch Erkrankten ein wichtiger Schwerpunkt.
Im Zuge der Spezialisierung haben sich aus der allgemeinen Psychiatrie eine ganze Reihe von Schwerpunkten entwickelt. Dazu gehören bspw. die Psychopathologie, die Suchtmedizin, die Gerontopsychiatrie oder die forensische Psychiatrie.
Die wichtigsten Krankheitsbilder in der Psychiatrie sind:
Die Psychiatrie und Psychotherapie ist historisch bedingt und auch aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung eng der Neurologie verbunden.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen einer Anstellung als Assistenzarzt/-ärztin sind üblicherweise in Tarifverträgen festgelegt. Hier sind die monatlichen Entgelte und auch die Vergütungsregeln bei Überstunden oder Bereitschaftsdiensten vereinbart. Die Vergütungshöhe differenziert nach Erfahrung, Weiterbildung und Position.
Die Unterschiede zwischen Tarifverträgen bspw. von privaten Trägern, kommunalen Arbeitgebern oder Universitätskliniken sind spezifisch, jedoch in der Vergütung nicht substantiell.
Zur Orientierung die monatlichen Entgelte (gerundet) für Assisstenzärzte und -ärztinnen in kommunalen Krankenhäuser für 2021 wie vereinbart mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA):
Die Entgelte (je Arbeitsstunde) für Assistenzärzte und -ärztinnen für den Bereitschaftsdienst in kommunalen Krankenhäusern 2021 wie vereinbart mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA):
Quelle: https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifvertraege
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