Reform Pflegeausbildung
Seit 2020 bündelt die generalistische Pflegeausbildung zentrale Inhalte der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre und eröffnet einen generalistischen Abschluss sowie gesetzlich geregelte Wahlmöglichkeiten.

Bedeutung und Ziele der Ausbildungsreform
Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die zuvor getrennt geregelten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege neu geordnet. Die generalistische Pflegeausbildung startete 2020.
Sie soll Pflegefachpersonen darauf vorbereiten, Menschen verschiedener Altersgruppen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen zu pflegen. Der generalistische Abschluss ist bundesweit geregelt und wird innerhalb der Europäischen Union automatisch anerkannt.
Was ist neu?
- Gemeinsamer Ausbildungsbeginn: Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind generalistisch ausgerichtet. Praktische Einsätze finden in mehreren Versorgungsbereichen statt.
- Drei Jahre Ausbildungszeit: Die berufliche Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie wurde durch die Reform nicht auf zwei bis zweieinhalb Jahre verkürzt.
- Theorie und Praxis: Unterricht an der Pflegeschule und praktische Ausbildung beim Träger sowie in weiteren Einsatzstellen greifen ineinander.
- Generalistischer Abschluss: Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt und die staatliche Prüfung besteht, erwirbt die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann; gesetzliche Änderungen sehen zudem die geschlechtsneutrale Bezeichnung Pflegefachperson vor.
- Vertiefung und Wahlrecht: Ein Vertiefungseinsatz setzt einen praktischen Schwerpunkt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann vor dem dritten Ausbildungsjahr statt des generalistischen Wegs ein gesonderter Abschluss in Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt werden.
- Kein Schulgeld: Für die berufliche Pflegeausbildung wird kein Schulgeld erhoben; Auszubildende erhalten eine angemessene Vergütung.
Was wird von der Ausbildungsreform erwartet?
Die Reform soll berufliche Wechsel zwischen Versorgungsbereichen erleichtern und gemeinsame pflegerische Kompetenzen stärken. Ob diese Ziele an einem konkreten Ausbildungsort erreicht werden, hängt auch von der Qualität der Pflegeschule, der Praxisanleitung, der Einsatzplanung und der Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen ab.
Die generalistische Ausbildung allein löst weder den Fachkräftemangel noch garantiert sie bessere Löhne. Arbeitsbedingungen und Vergütung werden von weiteren gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Faktoren bestimmt.
Kontroverse Diskussion um die Ausbildungsreform
In der Debatte stehen sich der breite Einsatzbereich der Generalistik und der Wunsch nach früher Spezialisierung gegenüber. Befürworter betonen die gemeinsame Kompetenzbasis und flexiblere berufliche Einsatzmöglichkeiten. Kritikerinnen und Kritiker fragen, ob besondere Anforderungen etwa in der Kinderkranken- oder Altenpflege in allen Ausbildungsstätten ausreichend vertieft werden.
Diese Diskussion betrifft die Ausgestaltung, nicht eine angeblich verkürzte Ausbildungsdauer. Die dreijährige Vollzeitausbildung umfasst weiterhin Unterricht und praktische Einsätze; entscheidend ist, wie verlässlich Praxisplätze, qualifizierte Anleitung und Lerngelegenheiten organisiert werden.
Generalistische Ausbildung und Pflegefachassistenz unterscheiden
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson ist eine dreijährige Fachkraftausbildung. Davon zu unterscheiden ist die Pflegefachassistenzausbildung. Sie führt zu einem anderen Abschluss, hat einen eigenen Aufgaben- und Verantwortungsrahmen und darf nicht als verkürzte Variante desselben Fachkraftabschlusses dargestellt werden.
Erste Erfahrungen mit der Ausbildungsreform
Seit dem Start 2020 haben mehrere Jahrgänge die neue Ausbildung durchlaufen. Damit lässt sich die Reform nicht mehr nur als Vorhaben beschreiben. Für Ausbildungsinteressierte sind heute vor allem die konkrete Einsatzplanung, die Erreichbarkeit der Lernorte, die Qualität der Praxisanleitung und die gewählte Vertiefung wichtig.
Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein genauer Blick auf den Ausbildungsplan: Welche stationären, ambulanten und langfristigen Pflegeeinsätze sind vorgesehen? Wer koordiniert Fremdeinsätze? Wie häufig findet Praxisanleitung statt? Und welche Wahlmöglichkeiten werden tatsächlich angeboten?
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