DiPA: Digitale Pflegeanwendungen in der häuslichen Pflege

Digitale Pflegeanwendungen sind ein gesetzlich geregelter Teil der häuslichen Pflege. Entscheidend ist, welche Anwendungen das BfArM prüft, wann die Pflegekasse leistet und warum nicht jede Pflege-App automatisch eine DiPA ist.

Eine Frau schiebt einen Mann im Rollstuhl.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind rechtlich definierte digitale Anwendungen für die häusliche Pflege. Nicht jede Pflege-App, jeder Onlinekurs oder jedes Assistenzsystem ist automatisch eine DiPA im Sinne der Pflegeversicherung.

Wofür steht DiPA?

DiPA steht für Digitale Pflegeanwendung. Nach § 40a SGB XI beruhen diese Anwendungen wesentlich auf digitalen Technologien. Sie werden von Pflegebedürftigen oder gemeinsam mit Angehörigen, ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.

Auch Anwendungen zur Entlastung pflegender Angehöriger können erfasst sein, wenn sie die häusliche Versorgung stabilisieren. Reine Informations-, Kommunikations-, Verwaltungs- oder Arbeitsorganisationsangebote gelten dagegen nicht allein deshalb als DiPA.

Unterschiede zwischen DiGA und DiPA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung und richten sich auf die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. DiPA gehören zur sozialen Pflegeversicherung und beziehen sich auf Pflegebedürftigkeit und die häusliche Versorgung.

Für beide gibt es ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die rechtlichen Voraussetzungen und Leistungswege unterscheiden sich jedoch.

Wie werden DiPA geprüft und erstattet?

Für eine Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis muss der Hersteller beim BfArM unter anderem Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz, Datensicherheit und einen pflegerischen Nutzen nachweisen. Das BfArM stellt seit 2026 ein elektronisches Antragsportal bereit.

Ein Anspruch der Pflegeversicherung besteht nur für Anwendungen, die in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen wurden und für die eine Vergütungsvereinbarung gilt. Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag über die Versorgung; die erstmalige Bewilligung ist befristet und wird anschließend anhand der Nutzung und des Zwecks geprüft.

Vorteile und Chancen von DiPA

Je nach zugelassener Anwendung können DiPA Übungen unterstützen, Fähigkeiten stabilisieren, pflegende Angehörige entlasten oder die häusliche Versorgung besser organisierbar machen. Der konkrete Nutzen muss für die jeweilige Anwendung geprüft werden; pauschale Versprechen zur Lebensqualität oder zur Vermeidung stationärer Pflege sind nicht belastbar.

DiPA in der Praxis: Beispiele richtig einordnen

Sturzprävention, Gedächtnistraining oder die Stabilisierung der häuslichen Versorgung sind mögliche Anwendungsfelder. Ob ein konkretes Produkt erstattungsfähig ist, lässt sich aber nicht aus seiner Werbung oder Funktionsbeschreibung ableiten.

Maßgeblich sind die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis und die Entscheidung der Pflegekasse. Digitale Pflegekurse, Videoangebote, Hausnotrufsysteme, Sensoren oder Beratungsplattformen können hilfreich sein, sind aber nicht automatisch DiPA nach § 40a SGB XI.

Risiken und Grenzen von DiPA

  • Datenschutz und Datensicherheit: Pflege- und Gesundheitsdaten sind besonders sensibel; Berechtigungen, Speicherorte und Datenflüsse müssen verständlich sein.
  • Barrierefreiheit und Bedienbarkeit: Eine Anwendung muss zur körperlichen, kognitiven und technischen Situation der nutzenden Person passen.
  • Versorgungsrealität: Digitale Anwendungen ergänzen persönliche Pflege und Beratung, ersetzen sie aber nicht.
  • Kosten und Leistungsumfang: Zusatzfunktionen außerhalb des gelisteten Umfangs können Mehrkosten verursachen.

Vor der Nutzung sollten Pflegebedürftige und Angehörige den Eintrag im offiziellen Verzeichnis, den vorgesehenen Zweck, die Datenschutzinformationen und den Leistungsweg mit der Pflegekasse prüfen.


Letzte Aktualisierung
01.08.2026
Autor/Autorin
valmedi Redaktion
Bildnachweis
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