Facharzt-Weiterbildung Pneumologie

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung sieht für Innere Medizin und Pneumologie 72 Monate vor. Verbindlich sind die Vorgaben der zuständigen Landesärztekammer sowie die Weiterbildungsbefugnis und das Kompetenzspektrum der Einrichtung.

Das Bild zeigt eine Illustration zum Thema Untersuchung bei einem Lungenarzt

Die Pneumologie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin. Sie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge bei Erkrankungen der Atmungsorgane. Die heutige Facharztbezeichnung lautet Innere Medizin und Pneumologie.

„Lungenheilkunde“ ist die allgemein verständliche Bezeichnung des Fachgebiets. „Pulmologie“ und „Pneumologie“ werden häufig gleichbedeutend verwendet; in der deutschen ärztlichen Weiterbildung und in der offiziellen Facharztbezeichnung wird „Pneumologie“ verwendet.

Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sind neben den zeitlichen Mindestanforderungen vor allem die Weiterbildungsbefugnis der Einrichtung, das dort angebotene Kompetenzspektrum und die Dokumentation im Logbuch entscheidend. Verbindlich ist stets die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Ärztestatistik, Dauer, Aufbau, Inhalte und berufliche Schwerpunkte der Facharztweiterbildung.

Ärztestatistik Pneumologie

Die Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2025 führt Pneumologinnen und Pneumologen unter mehreren aktuellen und älteren Bezeichnungen. Für die drei zentralen Bezeichnungen weist sie zusammen 2.922 berufstätige Ärztinnen und Ärzte aus:

  • 1.656 mit der Bezeichnung „Innere Medizin und Pneumologie“
  • 247 mit der Bezeichnung „Innere Medizin und SP Pneumologie“
  • 1.019 mit der älteren Bezeichnung „SP Pneumologie“

Zusätzlich nennt die Tabelle weitere historische Bezeichnungen. Nimmt man „Internist/Lungen- und Bronchialheilkunde“, „Lungen- und Bronchialheilkunde“ und „Lungenheilkunde“ hinzu, ergeben sich 3.058 berufstätige Ärztinnen und Ärzte. Diese Summe ist eine redaktionelle Addition der getrennten Tabellenzeilen und keine eigene Kennzahl der Bundesärztekammer.

  • 34 mit der Bezeichnung „Internist/Lungen- und Bronchialheilkunde“
  • 98 mit der Bezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde“
  • 4 mit der Bezeichnung „Lungenheilkunde“

Bestandszahlen sind daher nur aussagekräftig, wenn das Berichtsjahr und die einbezogenen Bezeichnungen genannt werden. Neu weitergebildet wird nach der heutigen Facharztbezeichnung „Innere Medizin und Pneumologie“.

Struktur und Dauer der Fachweiterbildung Pneumologie

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 3. Juli 2026 sieht eine Mindestweiterbildungszeit von 72 Monaten im Gebiet Innere Medizin vor. Die Zeit verteilt sich wie folgt:

  • 36 Monate in Innere Medizin und Pneumologie
  • 24 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei weiteren Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin
  • 6 Monate in der Notfallaufnahme
  • 6 Monate in der Intensivmedizin

Neben den sechs Monaten in der Notfallaufnahme und den sechs Monaten in der Intensivmedizin müssen insgesamt 24 Monate in der stationären Patientenversorgung absolviert werden. Davon entfallen nach der Muster-Weiterbildungsordnung 18 Monate auf die Facharztkompetenz Innere Medizin und Pneumologie.

Die Muster-Weiterbildungsordnung ist eine Empfehlung der Bundesärztekammer. Rechtlich maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Deshalb sollten Weiterbildungszeiten, Übergangsregeln, anrechenbare Abschnitte und Richtzahlen vor Beginn und bei einem Kammerwechsel direkt bei der zuständigen Kammer geprüft werden.

Weiterbildungsabschnitte sind nur an anerkannten Weiterbildungsstätten unter entsprechend befugter Leitung anrechenbar. Die Befugnis kann zeitlich oder inhaltlich begrenzt sein; nicht jede pneumologische Einrichtung deckt deshalb automatisch die gesamte Weiterbildung ab.

Basisweiterbildung Innere Medizin: Grundvoraussetzung zur Weiterbildung in der Pneumologie

Die aktuelle kompetenzorientierte Weiterbildungsordnung arbeitet nicht mehr mit der früheren starren Gliederung in eine separat bezeichnete „Basisweiterbildung“ und einen anschließenden Schwerpunktblock. Die breite internistische Qualifikation bleibt jedoch ein wesentlicher Bestandteil des 72-monatigen Weiterbildungsgangs.

Zu den fachübergreifenden internistischen Kompetenzen gehören insbesondere:

  • Prävention, Früherkennung, Beratung und Rehabilitation
  • Erkennung und Behandlung akuter und chronischer internistischer Erkrankungen
  • Versorgung multimorbider und geriatrischer Patientinnen und Patienten
  • Notfallversorgung und intensivmedizinische Grundlagen
  • Arzneimitteltherapie einschließlich Wechselwirkungen und Risiken
  • palliativmedizinische Grundversorgung und Symptomkontrolle
  • Interpretation von Laborbefunden und bildgebender Diagnostik
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie sektorenübergreifende Versorgung

Welche Inhalte an einer konkreten Weiterbildungsstätte vermittelt werden können, ergibt sich aus deren Befugnis und Leistungsspektrum. Weiterzubildende sollten daher nicht nur die Dauer einer Stelle, sondern auch die tatsächlich angebotenen Kompetenzen und Untersuchungszahlen prüfen.

Die internistische Breite ist für die Pneumologie besonders wichtig, weil Atemnot, Husten oder eine eingeschränkte Belastbarkeit zahlreiche Ursachen haben können. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Infektionen, Tumorerkrankungen, Stoffwechselstörungen und Arzneimittelwirkungen müssen in Diagnostik und Therapie mitgedacht werden. Auch die Versorgung älterer und mehrfach erkrankter Menschen erfordert eine fachübergreifende Perspektive.

Weiterbildungsinhalte Pneumologie

Die Weiterbildung verbindet klinische Beurteilung, Funktionsdiagnostik, Bildgebung und interventionelle Verfahren. Nach der Muster-Weiterbildungsordnung gehören unter anderem folgende Bereiche dazu:

  • Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Lunge, Atemwege, Pleura, Thoraxwand, Atemmuskulatur und Pulmonalgefäße
  • Versorgung bei akuter und chronischer respiratorischer Insuffizienz
  • Diagnostik und Therapie infektiöser Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Tuberkulose
  • Diagnostik und Therapie allergischer und immunologischer Erkrankungen der Atemwege
  • Behandlung interstitieller und berufs- oder umweltbedingter Lungenerkrankungen
  • Grundlagen der Diagnostik und Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen
  • Tabakentwöhnung, Patientenschulung und nichtmedikamentöse Therapieverfahren
  • sonographische Diagnostik von Lunge, Pleura, Thoraxwand und rechtem Herzen
  • flexible Bronchoskopie einschließlich bronchoalveolärer Lavage und Biopsieverfahren
  • Pleurapunktion, Pleuradrainage und Mitwirkung bei thorakoskopischen Verfahren
  • Lungenfunktionsdiagnostik einschließlich Spirometrie, Ganzkörperplethysmographie und Diffusionsmessung
  • Blutgasanalyse, Säure-Basen-Haushalt und Belastungsuntersuchungen einschließlich Spiroergometrie
  • Langzeit-Sauerstofftherapie, nichtinvasive Beatmung und Grundlagen der Heimbeatmung
  • interdisziplinäre Behandlung thorakaler Tumorerkrankungen einschließlich systemischer Therapien
  • Rehabilitation, Nachsorge und Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit

Die Weiterbildungsinhalte werden im elektronischen Logbuch der zuständigen Ärztekammer dokumentiert. Richtzahlen kennzeichnen dabei den Umfang bestimmter Untersuchungs- und Behandlungsverfahren; zusätzlich zählt die nachgewiesene Handlungskompetenz.

Für die Planung einer Rotation ist deshalb wichtig, frühzeitig abzugleichen, welche Verfahren regelmäßig durchgeführt werden und welche Kompetenzen gegebenenfalls an einer weiteren Weiterbildungsstätte erworben werden müssen.

Zum klinischen Alltag gehören neben chronischen Erkrankungen wie Asthma oder COPD auch akute Infektionen, pleurale Erkrankungen, Lungengefäßerkrankungen, interstitielle Lungenerkrankungen und thorakale Tumoren. Die Arbeit reicht von der ambulanten Langzeitbetreuung bis zur intensivmedizinischen Versorgung. Rehabilitation, Prävention und Nachsorge bleiben dabei eigenständige Bestandteile des Fachgebiets.

Die COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung respiratorischer Akutversorgung und der Nachsorge nach schweren Infektionen verdeutlicht. Anhaltende Beschwerden nach einer Infektion sind jedoch nicht automatisch Lungenerkrankungen; ihre Abklärung kann je nach Symptomatik pneumologische, kardiologische, neurologische oder andere fachliche Perspektiven erfordern.

Weitergehende Spezialisierung in der Pneumologie

Nach der Facharztanerkennung oder bereits durch die Schwerpunktsetzung an einer geeigneten Weiterbildungsstätte können Pneumologinnen und Pneumologen ihr Profil in verschiedenen Arbeitsfeldern vertiefen:

  • Interventionelle Pneumologie: endoskopische und minimalinvasive Diagnostik und Therapie
  • Schlafmedizin: Diagnostik und Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen
  • Beatmungsmedizin: außerklinische und klinische Beatmung sowie Weaning
  • Thoraxonkologie: interdisziplinäre Behandlung von Tumoren der Atmungsorgane
  • Lungentransplantationsmedizin: Auswahl, Vorbereitung und Nachsorge von Patientinnen und Patienten
  • Infektiologie und Tuberkulose: spezialisierte Versorgung bei Infektionen der Atmungsorgane

Die Kinderpneumologie ist dagegen ein Schwerpunkt innerhalb der Kinder- und Jugendmedizin und kein Schwerpunkt der Facharztweiterbildung Innere Medizin und Pneumologie. Für eine formale Zusatz- oder Schwerpunktbezeichnung gelten jeweils die Vorgaben der zuständigen Landesärztekammer.

Attraktive Karrierechancen in der Pneumologie

Pneumologinnen und Pneumologen arbeiten in Krankenhäusern, Fachkliniken, Rehabilitationskliniken, Praxen und medizinischen Versorgungszentren. Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ist eine Stelle besonders dann geeignet, wenn die Weiterbildungsbefugnis, die anrechenbare Dauer, die Rotationsmöglichkeiten und das Untersuchungsspektrum zum eigenen Weiterbildungsstand passen.

Vor einer Bewerbung lohnt sich die konkrete Frage, welche Zeiten anerkannt werden können, wie Notfallaufnahme und Intensivmedizin organisiert sind, welche Funktions- und Interventionsverfahren regelmäßig angeboten werden und ob notwendige Rotationen verbindlich geplant sind.

Die Vergütung hängt unter anderem von Arbeitgeber, Tarifbindung, Berufserfahrung und Position ab. Einen gesonderten Überblick bietet der Beitrag „Gehalt Pneumologie: Verdienstmöglichkeiten und Perspektiven“.


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