Weiterbildung: Palliativmedizin
Palliativmedizin lindert belastende Symptome und unterstützt schwerstkranke Menschen sowie ihre Angehörigen medizinisch, psychosozial und spirituell. Ärztinnen und Ärzte können dafür eine Zusatz-Weiterbildung erwerben; Pflegefachpersonen qualifizieren sich über eigene Palliative-Care-Weiterbildungen.

Die Palliativmedizin fokussiert auf eine ganzheitliche Versorgung von Patienten, bei denen eine Heilung der fortgeschrittenen Krankheit nicht mehr möglich ist. Sie konzentriert sich darauf, belastende Symptome wie Schmerzen sowie emotionale, soziale und spirituelle Herausforderungen zu lindern.
In der Palliativmedizin werden sowohl die Patienten als auch ihre Familien in den Behandlungs- und Betreuungsprozess mit einbezogen. Die Versorgung in der Palliativmedizin ist ein Teamansatz, an dem verschiedene Fachrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen beteiligt sind. Auf die Palliativmedizin spezialisierte Ärzte und Ärztinnen haben i.a.R. eine Zusatzweiterbildung absolviert.
Palliativmedizin: Ärztestatistik
Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren zum 31. Dezember 2025 bundesweit 16.369 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin berufstätig. Davon arbeiteten 7.766 ambulant und 7.294 stationär; weitere 1.309 waren bei Behörden, Körperschaften oder in sonstigen Bereichen tätig.
Palliativmedizin: Tätigkeitsfelder
Schwerstkranke und sterbende Menschen können je nach Bedarf allgemeine oder spezialisierte Palliativversorgung erhalten. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Versorgung ist zu Hause, im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen und in Hospizen möglich.
Häusliche Versorgung: Versicherte haben das Recht, zu Hause sowohl medizinisch als auch pflegerisch palliativ versorgt zu werden. Diese ambulante Palliativversorgung ermöglicht den Patienten, in ihrer gewohnten Umgebung und bei ihren Angehörigen zu bleiben.
Hospizversorgung: Ambulante Hospizdienste begleiten Betroffene und Angehörige zu Hause oder in Einrichtungen. Eine stationäre Hospizversorgung kommt in Betracht, wenn eine ambulante Versorgung nicht ausreicht und eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist; für gesetzlich Versicherte fällt grundsätzlich kein Eigenanteil für die Hospizversorgung an.
Kinderhospize: In diesen spezialisierten Einrichtungen werden nicht nur sterbende Kinder, sondern auch deren Angehörige intensiv betreut. Die Dauer der Betreuung ist hier meist länger als in Erwachsenenhospizen, und es werden auch mehrfache Aufenthalte zur Unterstützung der Familien ermöglicht.
Pflegeeinrichtungen: Palliativversorgung und Sterbebegleitung sind auch Teil des Leistungsspektrums in Pflegeheimen. Diese Einrichtungen sind dazu angehalten, in Netzwerken mit Fachärzten und Fachärztinnen zusammenzuarbeiten.
Krankenhäuser: Hier besteht die Möglichkeit, eigene Palliativteams und -stationen zu bilden und auch mit externen Palliativdiensten zu kooperieren. Zusatzentgelte für diese spezialisierte Versorgung können mit den Krankenkassen verhandelt werden. Für die Patienten ist die Behandlung kostenlos.
Struktur, Dauer und Voraussetzungen der Weiterbildung
Nach der Muster-Weiterbildungsordnung setzt die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus.
Hinzu kommen 160 Stunden Kurs-Weiterbildung: 40 Stunden Grundlagen und 120 Stunden Fallseminare. Rechtlich maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer; dort können Übergangsregeln und abweichende Strukturen gelten.
Palliativmedizin: Weiterbildungsinhalte
Die Weiterbildungsverordnung der Bayerischen Landesärztekammer sieht für die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin die nachfolgenden Weiterbildungsinhalte vor.
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Gesprächsführung mit Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen sowie deren Beratung und Unterstützung
- der Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative Maßnahmen
- der Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände
- der Symptomkontrolle, z. B. bei Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Obstipation, Obstruktion, ulzerierenden Wunden, Angst, Verwirrtheit, deliranten Symptomen, Depression, Schlaflosigkeit
- der Behandlung und Begleitung schwerkranker und sterbender Patienten
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- der Arbeit im multiprofessionellen Team einschließlich der Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit einschließlich seelsorgerischer Aspekte
- der palliativmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie
- der Integration existenzieller und spiritueller Bedürfnisse von Patienten und ihren Angehörigen
- der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie deren kulturellen Aspekten
- dem Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschränkungen, Vorausverfügungen, Sterbebegleitung
- der Wahrnehmung und Prophylaxe von Überlastungssyndromen
- der Indikationsstellung physiotherapeutischer sowie weiterer additiver Maßnahmen
Gehalt während der Zusatzweiterbildung
Im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA beträgt das monatliche Tabellenentgelt für Fachärztinnen und Fachärzte vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 in Entgeltgruppe II 7.552,19 Euro brutto in Stufe 1 und 8.185,40 Euro brutto nach drei vollendeten Jahren in der Entgeltgruppe, also ab dem vierten Jahr. Andere Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen können abweichen.
Berufliche Perspektiven in der Palliativmedizin
Deutschlandweit besteht ein hoher Bedarf in der Palliativversorgung für Schwerstkranke und Sterbende. Und zwar sowohl in der ambulanten wie auch stationären Medizin. Dies zeigt sich in einer Vielzahl an offenen Stellen für Palliativmediziner und Palliativmedizinerinnen aber auch in Jobangeboten, in denen gezielt die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin angeboten wird.
Passende Stellenangebote
- Bundesgesundheitsministerium: Versorgung von schwerstkranken Menschen und Sterbenden (Palliativversorgung)
- Bundesärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung 2018, Stand 03.07.2026
- VKA: TV-Ärzte/VKA, Lesefassung 01.01.2026
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband: Zahlen zur Hospiz- und Palliativarbeit
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025, Tabelle 11
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