Gehalt Dermatologie: Was verdient ein Hautarzt?
Die Dermatologie ist stark ambulant geprägt. Der Beitrag ordnet aktuelle Tarifgehälter in kommunalen Kliniken und amtliche Praxiskennzahlen ein und zeigt, weshalb Praxisreinertrag nicht mit dem persönlichen Einkommen von Dermatologinnen und Dermatologen gleichzusetzen ist.

Die Haut ist das größte Organ des Menschen und entscheidend für die Gesundheit. Bei Hautproblemen sind Dermatologen und Dermatologinnen die ärztliche Anlaufstelle.
Dieser Blogpost beleuchtet die Einkommensperspektiven von Dermatologen in Kliniken, Krankenhäusern sowie im ambulanten Bereich.
Hautarzt versus Dermatologe
Hautärzte und Dermatologen sind gleichbedeutend. Umgangssprachlich wird von Patienten die Bezeichnung Hautarzt oder Hautärztin bevorzugt. In Fachkreisen wird Dermatologe oder Dermatologin häufiger verwendet.
Auch die Bezeichnungen Dermatologie und Haut- und Geschlechtskrankheiten werden synonym verwendet. Beide Begriffe beziehen sich auf das medizinische Fachgebiet, das sich mit der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Haut, Haare, Nägel und Schleimhäute befasst, sowie auf sexuell übertragbare Krankheiten, die sich häufig durch Hautsymptome manifestieren.
Ärztestatistik Dermatologie
Zum 31. Dezember 2025 waren laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer 6.820 Ärztinnen und Ärzte im Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten berufstätig. Davon arbeiteten 5.258 ambulant (77,1 %) und 1.167 stationär (17,1 %); weitere Tätige entfielen auf Behörden, Körperschaften und sonstige Bereiche.
4.237 der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte waren Frauen, entsprechend 62,1 %. Die Werte beziehen sich auf die Gebietsgruppe und den Stichtag 31. Dezember 2025.
Fachärzte und Fachärztinnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten arbeiten vorwiegend in zwei Hauptbereichen. Einerseits sind sie im stationären Sektor in überregionalen Zentren tätig, meist in Krankenhäusern der Schwerpunkt- und Maximalversorgung.
Andererseits sind Hautärztinnen und Hautärzte stark im ambulanten Bereich vertreten. Neben vertragsärztlichen Leistungen können Praxen auch privatärztliche und medizinisch begründete Selbstzahlerleistungen anbieten; Umfang und Ausrichtung unterscheiden sich je nach Praxis.
Gehalt während der Facharztweiterbildung Dermatologie
Während der Facharztweiterbildung erfolgt die Vergütung in Krankenhäusern und Kliniken häufig nach Tarif. In kommunalen Krankenhäusern beträgt das monatliche Grundentgelt im TV-Ärzte/VKA vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 in EG I 5.722,05 € im 1. Jahr und 6.679,58 € ab dem 4. Jahr. Ambulante Arbeitgeber vereinbaren die Vergütung außerhalb dieses Tarifbereichs individuell.
Gehälter von Fach- und Oberärzten in der Dermatologie
Fachärztinnen und Fachärzte erhalten im TV-Ärzte/VKA vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 in EG II zunächst 7.552,19 € monatlich; nach drei abgeschlossenen Jahren in dieser Entgeltgruppe sind es 8.185,40 €. Oberärztinnen und Oberärzte in EG III erhalten 9.459,56 € und nach drei abgeschlossenen Jahren 10.015,53 €.
Die Eingruppierung als Oberärztin oder Oberarzt setzt die ausdrücklich übertragene medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich voraus. Bereitschafts- und Rufdienste werden gesondert vergütet. Grundlage ist die Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA.
Gehälter in leitender Position
Für Leitende Ärzte/Ärztinnen in der Dermatologie sind die Gehälter nicht tarifgebunden und werden individuell verhandelt. Das Einkommen ist abhängig von verschiedenen Parametern wie dem Tätigkeitsfeld, der Art und Größe der medizinischen Einrichtung sowie der geografischen Lage.
Chefärztliche Vergütungen werden häufig außertariflich und individuell vereinbart. Amtliche Daten erlauben keine belastbare allgemeine Gehaltsspanne speziell für dermatologische Chefärztinnen und Chefärzte.
Verdienstmöglichkeiten von niedergelassenen Dermatologen und Dermatologinnen
Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes lag der Reinertrag 2024 bei Praxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten im arithmetischen Mittel bei 339.000 € und im Median bei 252.000 € je Praxis.
Der Reinertrag entspricht weder dem persönlichen Einkommen der Praxisinhaberinnen und -inhaber noch dem Gewinn der Praxis. Unter anderem sind Aufwendungen für Praxisübernahme sowie persönliche Vorsorge- und Krankenversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt; bei mehreren Inhaberinnen oder Inhabern verteilt sich der Betrag zudem auf mehrere Personen.
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