Ausbildung Notarzt: Arbeitsschwerpunkte und berufliche Perspektiven

Die Weiterbildung Notfallmedizin ist eine medizinische Zusatzqualifikation für Ärzte und Ärztinnen. Voraussetzung ist eine mindestens 24-monatige Berufserfahrung in der direkten Patientenversorgung. Sie qualifiziert Mediziner für die Arbeit in notärztlichen Bereichen von Krankenhäusern und Kliniken sowie in Einrichtungen der Notfallversorgung wie bspw. Rettungsdiensten. Aufgrund der hohen Nachfrage nach qualifizierten Notärzten bieten sich in diesem Bereich gute berufliche Perspektiven.

Die Illustration zeigt einen Krankenwagen und einen herausstürmenden Notarzt.

Aufgabe der Notfallmedizin ist die unmittelbare Versorgung und Behandlung von Patienten, die sich in lebensbedrohlichen Zuständen befinden oder schwere Verletzungen, beispielsweise durch Unfälle, erlitten haben. 

Es gibt in der Notfallmedizin zwei verschiedene Weiterbildungen: Notfallmedizin und Klinische Akut- und Notfallmedizin. Die Weiterbildung Notfallmedizin konzentriert sich auf die präklinische Versorgung von Notfallpatienten, beispielsweise am Unfallort oder in der häuslichen Umgebung. Eine vorherige Facharztausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Die Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin hingegen richtet sich an Ärzte, die in Krankenhausnotaufnahmen arbeiten. Diese Weiterbildung setzt eine Facharztausbildung voraus.

Dieser Blogpost konzentriert sich auf die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin, und beleuchtet die Karriere- und Gehaltsaussichten in diesem Bereich. Die spezielle Weiterbildung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin wird separat und detailliert in einem anderen Beitrag behandelt.

Hauptaufgaben und Einsatzbereiche der Notfallmedizin

Notfallmedizinerinnen und -mediziner sind speziell ausgebildete Ärzte und Ärztinnen, die auf die Erstversorgung und Behandlung von Patienten in akuten, lebensbedrohlichen Situationen spezialisiert sind. Ihre Hauptaufgaben umfassen die schnelle Diagnose und Einleitung von Notfallmaßnahmen. 

Hauptaufgaben

  • Medizinische Beurteilung: Schnelle Einschätzung des Zustands von Patienten, um den Schweregrad der Verletzungen oder Erkrankungen zu bestimmen und Prioritäten für die Behandlung festzulegen.
  • Lebenserhaltende Maßnahmen: Durchführung von Reanimationen, Sicherstellung der Atemwege, Verabreichung von Notfallmedikamenten und andere Interventionen zur Stabilisierung der Patienten.
  • Diagnostik: Einsatz von Diagnosewerkzeugen wie Elektrokardiogrammen (EKG), Pulsoxymetrie, Blutzuckermessungen und Kapnometrie, um den Zustand des Patienten zu bewerten und die Behandlung zu leiten.
  • Transportvorbereitung: Sicherstellung, dass Patienten für den Transport in eine geeignete medizinische Einrichtung stabil genug sind, einschließlich der Begleitung bei Bedarf.

Einsatzbereiche 

  • Präklinische Notfallversorgung: Arbeit in Rettungsdiensten und Notarzteinsatzfahrzeugen, um Erstversorgung am Unfallort oder beim Patienten zuhause zu leisten.
  • Krankenhausnotaufnahmen: Versorgung von akuten und kritischen Fällen in der Notaufnahme, oft als Teil eines interdisziplinären Teams.
  • Katastrophen- und Massenanfall von Verletzten (MANV): Koordination und medizinische Versorgung bei Großunfällen, Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen mit vielen Verletzten.
  • Spezielle medizinische Einsatzteams: Mitarbeit in spezialisierten Teams für bestimmte Notfallsituationen, wie beispielsweise bei Großveranstaltungen oder in entlegenen Gebieten.

Wie wird man Notfallmediziner/-in?

Um Notfallmediziner/-in zu werden, ist eine spezielle Weiterbildung erforderlich, die Ärzte darauf vorbereitet, in Notfallsituationen schnell und effektiv zu handeln.

Voraussetzung zur Weiterbildung

Für die Weiterbildung zum Notfallmediziner/-in sind der Abschluss eines Medizinstudiums mit Approbation und praktische Erfahrungen erforderlich. Eine Facharztausbildung, etwa in Anästhesiologie, Innerer Medizin oder Chirurgie, ist für die Weiterbildung in Notfallmedizin zwar nicht zwingend, aber vorteilhaft, um sich auf die spezifischen Herausforderungen vorzubereiten.

Dauer und Struktur Weiterbildung

Die meisten Landesärztekammern verlangen 24 Monate Berufserfahrung in der unmittelbaren Patientenversorgung. Dies schließt praktische Einsätze in Notaufnahme, Intensivmedizin oder Anästhesiologie ein. Der Notarztkurs umfasst 80 Stunden und schließt auch praktische Übungen ein. Zusätzlich sind mindestens 50 begleitete Notarzteinsätze erforderlich, wobei in mindestens 20 Einsätzen intensivmedizinisches Handeln gezeigt werden muss.

Notarztschein

Nach der erfolgreichen Beendigung der Weiterbildung in Notfallmedizin und der Erfüllung sämtlicher Kriterien bekommen die Absolventen ein Zertifikat, oft als "Notarztschein" bezeichnet, das sie offiziell zur Ausübung einer notärztlichen Tätigkeit befähigt und  berechtigt. Ärzte/Ärztinnen mit Facharztausbildung werden als "Facharzt/Fachärztin für Notfallmedizin" bezeichnet. Ohne Facharztausbildung ist die Bezeichnung "Notfallmediziner/-in üblich.

Weiterbildungsinhalte

Die Weiterbildung zum Notfallmediziner beinhaltet eine Vielzahl von Inhalten, die auf die vielfältigen Anforderungen in Notfallsituationen vorbereiten. Dazu gehören unter anderem die Erkennung und Behandlung von akuten, lebensbedrohlichen Zuständen, lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Reanimation und Atemwegsmanagement, die Anwendung von Notfall-EKG und weiteren diagnostischen Maßnahmen. Ebenso werden praktische Fähigkeiten in der Traumaversorgung und der Umgang mit Notfallmedikation vermittelt. Organisatorische Aspekte des Rettungsdienstes, einsatztechnische Grundlagen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit sind weitere wichtige Bestandteile.

Laut der Weiterbildungsverordnung der Bayerischen Landesärztekammer beinhaltet die Weiterbildung  den Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in

  • den recht­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Grund­la­gen des Rettungs­diens­tes
  • der Erken­nung und Behand­lung akuter Störun­gen der Vita­l­funk­ti­o­nen einschließ­lich der dazu erfor­der­li­chen instru­men­tel­len und appa­ra­ti­ven Tech­ni­ken wie
    • endotra­che­ale Intu­ba­tion
    • manu­elle und maschi­nelle Beat­mung
    • kardio-pulmo­nale Wieder­be­le­bung
    • Punk­ti­ons- und Kathe­te­ri­sie­rungs­tech­ni­ken einschließ­lich Anlage zentra­l­ve­nö­ser Zugänge und Thora­xdrai­nage
  • der Notfall­me­di­ka­tion einschließ­lich Anal­ge­sie­rungs- und Sedie­rungs­ver­fah­ren
  • der sach­ge­rech­ten Lage­rung von Notfall­pa­ti­en­ten
  • der Herstel­lung der Trans­port­fä­hig­keit
  • den Beson­der­hei­ten beim Masse­n­an­fall Verletz­ter und Erkrank­ter einschließ­lich Sich­tung

Gehälter angestellter Notärzte/-ärztinnen

Das Gehalt in der Notfallmedizin in Krankenhäusern und Kliniken richtet sich nach tarifvertraglichen Regelungen. Fachärzte/-ärztinnen erhalten dabei eine höhere Vergütung, entsprechend ihrer Qualifikation als Facharzt oder Fachärztin. Nachfolgend zur Orientierung Gehaltsangaben aus dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser und Kliniken

Gehalt Assistenzarzt/Assistenzärztin und Zusatzweiterbildung in der Notfallmedizin (Tarif gültig bis Ende 2024):

  • 3. Berufsjahr: rund 5.800 EUR
  • 4. Berufsjahr: rund 6.200 EUR
  • 5. Berufsjahr: rund 6.350 EUR

Gehalt Facharzt/Fachärztin und Zusatzweiterbildung in der Notfallmedizin (Tarif gültig bis Ende 2024):

  • 1 Jahr Berufserfahrung: 6.980 €
  • 2 Jahre Berufserfahrung: 7.560 €
  • 3 Jahre Berufserfahrung: 8.070 €
  • 4 Jahre Berufserfahrung: 8.380 €
  • 5 Jahre Berufserfahrung: 8.670 €
  • 6 Jahre Berufserfahrung: 8.960 €

Einkommen selbstständiger Notärzte

Im Bereich der Notfallmedizin sind auch selbstständige und niedergelassene Notärzte/Notärztinnen tätig. Selbstständige Notärzte/-ärztinnen arbeiten in aller Regel auf Honorarbasis und sind direkt für Rettungsdienste oder Veranstaltungen tätig, ohne an eine Praxis gebunden zu sein. Ihre Vergütung basiert auf den vereinbarten Honorarsätzen pro Einsatz. 

Niedergelassene Notärzte hingegen führen eine eigene Praxis oder sind Teil einer Gemeinschaftspraxis und übernehmen zusätzlich Notarztdienste. Die Vergütung für niedergelassene Notärzte erfolgt ebenfalls lauf der Basis von vereinbarten Honorarsätzen. 

Die Notarzthonorare unterscheiden sich zum Teil erheblich.  In einigen Bundesländern können Notärzte ihre Leistungen direkt mit dem zuständigen Träger abrechnen, während in anderen Fällen die Abrechnung mit privat versicherten Patienten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt oder bei gesetzlich Versicherten mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Es ist wichtig, dass Notärzte ihre Abrechnungen sorgfältig durchführen, um das Risiko von Abrechnungsbetrug zu vermeiden.


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