Anschlussheilbehandlung verbindet Akut- und Reha-Medizin

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist die therapeutische Brücke von der akuten Krankenhausversorgung zurück in den Alltag. Individuell abgestimmte Rehabilitationsprogramme zielen darauf ab, die Genesung zu beschleunigen und eine schnelle und nachhaltige Integration in das soziale Umfeld und Beruf zu fördern. Mit einem umfassenden Spektrum von stationären bis hin zu ambulanten Behandlungsformen adressiert die AHB vielfältige Bedürfnisse. Rechtliche Grundlagen sichern den Zugang zu diesen wichtigen Rehabilitationsleistungen.

Die Illustration zeigt eine Reha-Maßnahme mit einem Reha-Mediziner.

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Form der medizinischen Rehabilitation, die speziell darauf ausgerichtet ist, Patienten nach einem akuten Krankenhausaufenthalt oder einer Operation eine nahtlose Weiterführung der Behandlung zu ermöglichen. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Ziel der Anschlussheilbehandlung AHB ist es, den Heilungsprozess zu unterstützen, die Wiederherstellung der körperlichen Funktionen zu fördern und den Patienten dabei zu helfen, wieder in ihr gewohntes Leben zurückzukehren. 

Dieser Blogpost befasst sich mit der den Zielen und Aufgaben der Anschlussheilbehandlung, den rechtlichen Grundlagen, den häufigsten Indikationen und den beruflichen Perspektiven in diesem Bereich.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung AHB?

Im Mittelpunkt stehen die physische und psychische Rehabilitation, die Verhinderung von Langzeitfolgen und die Förderung der Wiedereingliederung des Patienten in sein gewohntes soziales und berufliches Umfeld. Die AHB setzt sich das Ziel, die Genesung zu beschleunigen und die körperliche sowie geistige Gesundheit wiederherzustellen, um die Eigenständigkeit des Patienten zu stärken. Durch gezielte therapeutische Maßnahmen sollen zudem mögliche Behinderungen präventiv angegangen werden, um eine möglichst vollständige Rückkehr in den Alltag und das Berufsleben zu ermöglichen. Diese Ansätze bilden zusammen ein ganzheitliches Konzept, das darauf ausgerichtet ist, die Lebensqualität der Betroffenen signifikant zu verbessern und ihre Selbstständigkeit zu fördern.

Die rechtlichen Grundlagen der Anschlussheilbehandlung AHB

Die rechtlichen Grundlagen der Anschlussheilbehandlung (AHB) sind im deutschen Sozialgesetzbuch, speziell im Fünften Buch (SGB V) über die gesetzliche Krankenversicherung, festgelegt. Die §§ 39 und 40 des SGB V sind zentral für die Regelung der medizinischen Rehabilitation, einschließlich der AHB. Die rechtliche Verankerung sichert  den Anspruch auf Anschlussheilbehandlung als Teil der gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen. Sie stellen sicher, dass Patienten, wenn medizinisch indiziert, Zugang zu notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, um ihre Gesundheit nachhaltig zu fördern und ihre Rückkehr in den Alltag zu erleichtern.

§ 39 SGB V - Krankenhausbehandlung beschreibt allgemein die Bedingungen und den Anspruch auf Krankenhausbehandlung, einschließlich der Fälle, in denen eine stationäre Behandlung erforderlich ist. Obwohl diese Bestimmung nicht direkt die AHB anspricht, bildet er die Basis für die Notwendigkeit einer nahtlosen Fortsetzung der Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt.

§ 40 SGB V - Medizinische Rehabilitation geht spezifisch auf die Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsleistungen, zu denen auch die AHB zählt, ein. Nach dieser Bestimmung haben Versicherte Anspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn diese Leistungen notwendig sind, um

  • einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen,
  • eine bestehende Krankheit zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
  • Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Für die Genehmigung einer AHB ist entscheidend, dass die Maßnahme medizinisch notwendig ist und eine positive Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung der Gesundheit oder der Verbesserung der Lebensqualität besteht. Die Krankenkassen überprüfen den Antrag auf AHB unter Berücksichtigung dieser Kriterien und in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.

Ambulante oder stationäre AHB?

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden, wobei die Art der Durchführung von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die medizinische Notwendigkeit, die individuelle Situation des Patienten und die Verfügbarkeit geeigneter Einrichtungen. 

Stationäre AHB

Die meisten AHBs werden stationär in spezialisierten Rehabilitationskliniken durchgeführt. Dies bietet den Vorteil einer intensiven Betreuung und Überwachung durch ein multidisziplinäres Team aus Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonal. Zudem ermöglicht der Aufenthalt in einer Reha-Klinik eine konzentrierte Durchführung verschiedener Therapieformen unter einem Dach, was besonders bei schweren Erkrankungen oder nach umfangreichen Operationen vorteilhaft ist. Insbesondere bei älteren Patienten und Patientinnen mit einem multimorbiden Krankheitsbildung eingeschränkter Mobilität ist eine stationäre Anschlussheilbehandlung geboten.

Ambulante AHB

In bestimmten Fällen kann eine AHB auch ambulant erfolgen, insbesondere wenn die medizinische Indikation dies zulässt und der Patient in der Lage ist, regelmäßig von zu Hause aus die Reha-Einrichtung aufzusuchen. Ambulante AHBs bieten den Vorteil, dass Patienten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, was die Integration des Erlernten in den Alltag erleichtern kann. 

Wer wählt die AHB-Einrichtung aus?

Die Auswahl der Einrichtung für eine Anschlussheilbehandlung beruht auf dem Wunsch- und Wahlrecht der Patienten, das ebenfalls gesetzlich verankert ist. Patienten haben demnach die Möglichkeit, Präferenzen für die Art und den Ort ihrer Rehabilitation anzugeben. Dieses Recht soll sicherstellen, dass die Rehabilitationsmaßnahmen in einer Umgebung stattfinden, in der sich der Patient wohl fühlt, was wiederum den Genesungsprozess positiv beeinflussen kann.

Die Entscheidung für eine bestimmte Rehabilitationsklinik sollte dabei sowohl medizinische Aspekte als auch persönliche Bedürfnisse berücksichtigen. Es ist jedoch wichtig, die Empfehlungen des behandelnden Arztes in Betracht zu ziehen, da nicht alle Rehabilitationsformen für jede Krankheit gleich gut geeignet sind. Um eine schnelle Umsetzung der AHB zu ermöglichen, gibt es spezielle Verfahren wie das Direkteinleitungsverfahren, das eine unkomplizierte und rasche Einleitung der Rehabilitation ermöglicht, ohne dass eine vorherige Bewilligung des Kostenträgers erforderlich ist.

Wie viele AHB-Einrichtungen gibt es?

In Deutschland wird ein weitreichendes Netz von Rehabilitationszentren. Neben etwa 90 eigenen Einrichtungen der Rentenversicherungsträger gibt es rund 650 meist privat betriebene Reha-Kliniken, die ein breites Spektrum an Anschlussheilbehandlungen (AHB) anbieten. Hinsichtlich der ambulanten AHB-Zentren mit spezialisiertem AHB-Angebot gibt es keine verbindlichen statistischen Zahlen. Die Schätzungen variieren zwischen 2.000 und 4.000 Zentren und Praxen mit einem umfassenden AHB-Angebot.

Die häufigsten Indikationen der Anschlussheilbehandlung

Die AHB ist eine medizinisch-therapeutische Leistung die vor allem nach sehr schweren Erkrankungen und Unfällen geboten ist. Der multidisziplinäre Ansatz der AHB bietet dabei individuell abgestimmte Therapiepläne, die sowohl physische als auch psychische Aspekte der Rehabilitation umfassen.

Die häufigsten Indikationen für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) sind:

Krankheiten des Herzens und des Kreislaufsystems: Nach Erkrankungen wie Herzinfarkte oder Herzinsuffizienz, bei denen die Funktion des Herzens und des Kreislaufsystems gestärkt werden muss.

Neurologische Krankheiten: Erkrankungen des Nervensystems, bei Schlaganfällen und nach Operationen, bei denen die Wiederherstellung der Nervenfunktionen und der kognitiven Fähigkeiten im Mittelpunkt steht.

Erkrankungen des Bewegungsapparates: Nach Operationen oder Unfällen, die Knochen, Gelenke oder Muskeln betreffen, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Beweglichkeit.

Onkologische Krankheiten: Nachsorge bei Krebserkrankungen, mit dem Ziel der Stärkung des Immunsystems und der psychischen Unterstützung.

Gefäßerkrankungen: Periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) und Atherosklerose, die eine optimierte Blutzirkulation erfordern.

Entzündlich-rheumatische Erkrankungen: Krankheiten wie rheumatoide Arthritis, die durch Entzündungen in den Gelenken und anderen Körperteilen gekennzeichnet sind, bedürfen einer spezifischen Schmerzbehandlung und Mobilitätsförderung.

Gastroenterologische Erkrankungen: Erkrankungen des Verdauungssystems, einschließlich nach Operationen an den Verdauungsorganen, bei denen die Ernährung und Verdauungsfunktionen im Fokus stehen.

Endokrine Krankheiten: Erkrankungen des Hormonsystems, wie Diabetes oder Schilddrüsenstörungen, die eine spezialisierte Behandlung zur Hormonregulation benötigen.

Krankheiten der Atmungsorgane: Zustände wie COPD oder Asthma, bei denen Atemtechniken und die Stärkung der Lungenfunktion zentral sind.

Nephrologische Erkrankungen: Erkrankungen der Nieren und des hohen Blutdrucks, die eine Regulation der Nierenfunktion und des Blutdrucks erfordern.

Urologische Erkrankungen: Behandlung von Erkrankungen der Harnwege und der männlichen Geschlechtsorgane, mit Fokus auf die Wiederherstellung der normalen Funktion.

Gynäkologische Krankheiten: Behandlung nach Operationen oder bei spezifischen weiblichen Erkrankungen, die sich auf die Wiederherstellung der körperlichen Funktionen und das psychische Wohlbefinden konzentrieren.

Wer finanziert die AHB?

Die grundlegende Voraussetzung für die Kostenübernahme durch einen Kostenträger ist die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme. Die Entscheidung, welcher Kostenträger letztendlich für die Finanzierung aufkommt, orientiert sich an der individuellen Situation des Patienten und dem spezifischen Ziel der Rehabilitationsmaßnahme.

Die Kostenträger von ABH-Maßnahmen:

  • Deutsche Rentenversicherung: Ist in der Regel zuständig für Arbeitnehmer, mit dem Ziel, die berufliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen oder eine vorzeitige Verrentung zu verhindern​​.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Übernimmt die Kosten für Rentner, um diese vor drohender Pflegebedürftigkeit zu schützen und das eigenständige Meistern des Alltags zu unterstützen​​.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Trägt die Kosten bei Arbeits- und Berufsunfällen, um die Folgen des Unfalls zu mindern und die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erleichtern​​.
  • Andere Träger: In manchen Fällen können auch die Bundesagentur für Arbeit, Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger sowie die Private Krankenversicherung (je nach Tarif) für die Kosten aufkommen​​.

Berufliche Perspektiven in der Anschlussheilbehandlung AHB

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) bietet für Ärzten und Ärztinnen, aber auch in der Therapie und Pflege ein attraktives Betätigungsfeld.

Ärzte/Ärztinnen 

In Reha-Einrichtungen profitieren Ärzte von komfortableren Arbeitsbedingungen, die sich durch geregeltere Arbeitszeiten und seltener vorkommende Notdienste und Bereitschaften auszeichnen.

  • Häufigste Medizinische Fachbereiche: Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie, Onkologie, Innere Medizin und Kardiologie, Geriatrie und Psychiatrie und Psychosomatik
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin: Diese Spezialisierung konzentriert sich auf die Wiederherstellung und Verbesserung der körperlichen Funktionen nach Krankheit oder Verletzung.
  • Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen oder Sozialmedizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen können sich mit diesen Zusatzqualifikationen weiter auf die Rehabilitation fokussieren.

Therapie 

Die Therapie ist zuständig für die Umsetzung von Rehabilitationsmaßnahmen. Sie umfasst ein breites Spektrum an Berufsbildern.

  • Physiotherapie: Unterstützung bei der Wiederherstellung der Bewegungsfähigkeit und Linderung von Schmerzen.
  • Ergotherapie: Fokus auf der Wiederherstellung alltäglicher Fähigkeiten, um Patienten eine größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen.
  • Logopädie: Wichtig für Patienten mit Sprach- und Schluckstörungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall.
  • Psychologie: Unterstützung bei der Bewältigung psychischer Herausforderungen, die mit der Krankheitsbewältigung einhergehen können.

Pflege 

Für Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte bietet die AHB ebenfalls vielfältige berufliche Chancen, mit Arbeitsbedingungen, die oft als komfortabler als im Vergleich zur Akutmedizin angesehen werden:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen: Grund- und Behandlungspflege
  • Altenpfleger/-innen: Spezialisiert auf die Bedürfnisse älterer Menschen, die einen bedeutenden Anteil der Patienten in der AHB ausmachen.
  • Pflegehilfskräfte: Unterstützen der Pflegeteam bei der Betreuung der Patienten.

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