Sollen Übergewichtige und Raucher mehr in die Krankenkasse zahlen?

Die Frage nach risikobezogenen Krankenkassenbeiträgen wird kontrovers diskutiert. Eine nicht repräsentative Valmedi-Onlineumfrage aus dem Jahr 2017 zeigt unterschiedliche Haltungen; heute werden GKV-Beiträge grundsätzlich nach beitragspflichtigen Einnahmen bemessen.

Sollen Übergewichtige und Raucher mehr in die Krankenkasse zahlen?

„Sollen Menschen, die rauchen oder stark übergewichtig sind, höhere Krankenkassenbeiträge zahlen?“ Diese zugespitzte Frage stellte Valmedi 2017 in einer nicht repräsentativen Onlineumfrage. Das Ergebnis bildet die Ansichten der Teilnehmenden ab, ist aber keine repräsentative Aussage über die Bevölkerung.

54 % lehnen höhere Beiträge ab

Rund 650 Personen nahmen an der Umfrage teil. Die Antworten lagen vergleichsweise nah beieinander:

  • 54 % lehnten höhere Beiträge für Menschen, die rauchen oder stark übergewichtig sind, ab.
  • 46 % befürworteten eine stärkere finanzielle Beteiligung dieser Gruppen.

Intensive und kontroverse Diskussion

Die Kommentare zur Umfrage ließen sich in drei Argumentationslinien einordnen:

  • Befürwortung höherer Beiträge: Ein Teil der Kommentierenden wollte vermeidbare Gesundheitsrisiken stärker nach dem Verursacherprinzip berücksichtigen.
  • Ablehnung höherer Beiträge: Andere verwiesen auf das Solidarprinzip und die Schwierigkeit, einzelne Verhaltensweisen gerecht abzugrenzen. Sie nannten unter anderem Alkohol, riskante Sportarten, Bewegungsmangel sowie Umweltbelastungen als weitere mögliche Gesundheitsrisiken.
  • Differenzierte Positionen: Einige lehnten Zuschläge ab, befürworteten aber positive Anreize für Vorsorge und gesundheitsbewusstes Verhalten.

Die damaligen Kommentare vereinfachten teilweise die Ursachen von Adipositas. Starkes Übergewicht kann durch ein Zusammenspiel von Ernährung und Bewegung, genetischer Veranlagung, Erkrankungen, Medikamenten sowie psychischen, sozialen und gesellschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Pauschale Schuldzuweisungen sind daher weder sachgerecht noch hilfreich.

Auch Rauchen ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. Die Frage, wie Prävention gefördert und solidarische Finanzierung ausgestaltet werden soll, lässt sich dennoch nicht allein aus dem Vorliegen eines Risikos beantworten. Sie berührt zusätzlich Fragen der Gleichbehandlung, Nachweisbarkeit und praktischen Umsetzung.

Wie Beiträge und Boni heute geregelt sind

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Beiträge nach § 223 SGB V grundsätzlich anhand der beitragspflichtigen Einnahmen bemessen, nicht anhand einzelner Lebensstilmerkmale. Zugleich können Krankenkassen nach § 65a SGB V in ihren Satzungen Boni für bestimmte Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen und qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens vorsehen.

Kommentare eher rational

Trotz zugespitzter Formulierungen enthielten viele Kommentare nachvollziehbare Abwägungen zwischen Eigenverantwortung und solidarischer Finanzierung. Die knappe Verteilung in dieser konkreten Umfrage zeigt vor allem, dass die Teilnehmenden keine einheitliche Position vertraten.

Resümee: Aufklärung tut not

Die historische Umfrage dokumentiert eine kontroverse Debatte, ersetzt aber weder repräsentative Forschung noch eine rechtliche Bewertung. Das geltende Beitragsrecht knüpft an Einnahmen an. Positive Anreize für Vorsorge und gesundheitsbewusstes Verhalten sind dagegen bereits als Bonusregelungen vorgesehen. Bei der Diskussion über Gesundheitsrisiken sollte zudem berücksichtigt werden, dass Erkrankungen und Körpergewicht nicht auf eine einzelne persönliche Entscheidung reduziert werden können.


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