Hausarzt wechseln
Gesetzlich Versicherte können ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt grundsätzlich frei wählen. Wer wechseln möchte, sollte mögliche Bindungen im Hausarztprogramm, die Übergabe wichtiger Behandlungsunterlagen und die Versorgung ohne Unterbrechung beachten.

Hausärzte haben eine Schlüsselrolle im Gesundheitssystem
Der Begriff "Hausarzt" geht auf die historische Praxis zurück, dass Ärzte Hausbesuche durchführten und ganze Familien betreuten. Obwohl heutzutage die meisten Behandlungen in Praxen erfolgen, sind Hausbesuche weiterhin ein Aspekt ihrer Arbeit.
Hausärzte und -ärztinnen haben eine zentrale Rolle im Gesundheitssystem, und sind als medizinische Allrounder für ein breites Krankheitsspektrum zuständig. Besonders in der Versorgung chronisch Kranker übernehmen sie eine wichtige Versorgungsaufgabe. Hausärzte und Hausärztinnen sind oft die erste Anlaufstelle für jegliche Gesundheitsanliegen.
Für ausführlichere Informationen zur besonderen und wichtigen Rolle von Hausärzten und Hausärztinnen sowie ihren Behandlungsschwerpunkten empfehlen wir unseren separaten Blogpost Hausarzt und Allgemeinmediziner: Im Mittelpunkt der Patientenversorgung.
Gibt es Ausnahmen beim Arztwechsel?
Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzten frei wählen. Innerhalb eines Kalendervierteljahres soll ein Wechsel nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wer an der hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, bindet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Programms an die gewählte Hausarztpraxis und nimmt fachärztliche Leistungen in der Regel nach Überweisung in Anspruch; Ausnahmen, etwa für Notfälle oder bestimmte Fachrichtungen, regelt der Teilnahmevertrag.
Privatärztliche Leistungen ohne Kassenzulassung müssen gesetzlich Versicherte grundsätzlich selbst bezahlen, sofern nicht vorab eine Kostenübernahme vereinbart wurde. In Notfällen gelten besondere Versorgungsregeln.
Worauf sollten Sie beim Arztwechsel achten?
Ärzte - insbesondere Hausärzte - haben eine Vertrauensstellung und sollten mit Bedacht gewählt werden. Haus- aber auch Fachärzte begleiten Patienten oft über viele Jahre.
Wie können Sie bei der Arztwahl vorgehen und was sollten Sie bedenken?
- Erkundigen Sie sich im Bekanntenkreis nach dem Ruf eines Arztes. Fragen Sie nach Empfehlungen.
- Nutzen Sie Informationen aus dem Internet. Am besten starten Sie bei der Arztwahl eine kleine Recherche. Machen Sie sich ein Bild über den Arzt in der Nähe. Allerdings sollten Sie sich nicht unbedingt „blind“ von Bewertungen leiten lassen. Führen Sie mit dem Arzt beim ersten Besuch ein ausführliches Gespräch.
- Nimmt der Arzt mich und mein spezielles gesundheitliches Problem ernst und legt der Arzt Wert auf verständliche Beratung?
- Werde ich ausreichend und umfänglich informiert?
- Fühle ich mich bei der Behandlung und Therapie einbezogen?
- Ist der Umgang freundlich und respektvoll?
- Erhalte ich ohne Probleme Zugang zu meinen Patientenunterlagen?
- Kann ich Arzt und Arztpraxis gut erreichen? Der Hausarzt in der Nähe ist vor allem für ältere Menschen von großer Bedeutung.
Wann sollte man den Arzt wechseln?
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn das Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört ist, die Kommunikation nicht funktioniert, die Praxis nicht mehr erreichbar ist oder eine andere Versorgung benötigt wird. Bei akuten oder laufenden Behandlungen sollte der Übergang möglichst geplant werden, damit Medikamente, Befunde und Kontrolltermine nicht unterbrochen werden.
Behandlungsakte und Befunde
Patientinnen und Patienten können grundsätzlich unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte verlangen. Die erste Abschrift ist unentgeltlich; Einschränkungen sind nur aus erheblichen therapeutischen Gründen oder wegen erheblicher Rechte Dritter zulässig und müssen begründet werden. Für den Praxiswechsel können relevante Befunde, Medikationspläne und Arztbriefe als Kopie mitgenommen oder mit Einwilligung an die neue Praxis übermittelt werden.
Zweitmeinung einholen
Unabhängig von einem dauerhaften Arztwechsel kann eine zweite ärztliche Einschätzung sinnvoll sein. Für gesetzlich Versicherte besteht bei bestimmten planbaren Eingriffen ein geregelter Anspruch auf ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren. Ob ein Eingriff dazugehört und welche qualifizierten Ärztinnen und Ärzte teilnehmen, lässt sich bei der Krankenkasse oder über die Patienteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses klären.
Finde die passende Stelle im Gesundheitswesen
Karriere im Gesundheitswesen? Hier finden Sie passende Stellenangebote! Entdecken Sie unsere Jobbörse und lassen Sie sich von spannenden Jobangeboten inspirieren.
Zur Jobsuche