Einkommen niedergelassener Ärzte und Ärztinnen

Die Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes enthält inzwischen Jahresdaten bis 2024. Sie zeigt Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag je Praxis – der Reinertrag ist jedoch nicht mit dem persönlichen Einkommen einer Ärztin oder eines Arztes gleichzusetzen.

Ein Mann sitzt auf einem Berg von Geld.

Für die vertragsärztliche Niederlassung ist grundsätzlich eine Eintragung in das Arztregister erforderlich; dazu gehört in der Regel eine abgeschlossene Facharztweiterbildung. Über die Zulassung in einem Planungsbereich entscheidet der zuständige Zulassungsausschuss. Je nach Versorgungslage kommen Neuzulassung, Anstellung oder die Übernahme eines Vertragsarztsitzes in Betracht.

Untersuchung zu Erträgen, Kostenstrukturen und Reinertrag

Die Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes weist inzwischen Jahresergebnisse aus. Die aktuell veröffentlichte Tabelle enthält Daten bis 2024 und unterscheidet Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag je Praxis. Für fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren gelten teilweise eigene Auswertungen.

Der Reinertrag einer Praxis ist eine betriebswirtschaftliche Größe und nicht mit dem persönlichen Nettoeinkommen einer Ärztin oder eines Arztes gleichzusetzen. Außerdem werden nicht alle Fachrichtungen einzeln ausgewiesen; einige erscheinen in amtlichen Gruppen.

Folgende Fachbereiche werden statistisch zusammengefasst:

Radiologie: Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.

Neurologische und psychiatrische Fächer: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Neurologie und Psychiatrie.

Andere Fachrichtungen werden in der aktuellen Tabelle getrennt oder in abweichenden Gruppen dargestellt. Für Vergleiche sollte deshalb immer die offizielle Zeilenbezeichnung verwendet werden.

Radiologische Praxen mit dem höchsten Reinertrag

Über alle Arztpraxen einschließlich fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischer Versorgungszentren lagen die durchschnittlichen Einnahmen 2024 bei 854.000 Euro, die Aufwendungen bei 516.000 Euro und der Reinertrag bei 338.000 Euro je Praxis.

Bei Praxen ohne fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Fachgebieten:

  • Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie: 1.287.000 Euro Reinertrag je Praxis,
  • Augenheilkunde: 547.000 Euro,
  • Orthopädie und Unfallchirurgie: 360.000 Euro,
  • Innere Medizin: 341.000 Euro,
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten: 339.000 Euro,
  • Kinder- und Jugendmedizin: 292.000 Euro,
  • Allgemeinmedizin: 273.000 Euro,
  • Neurologische und psychiatrische Fächer: 242.000 Euro,
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe: 241.000 Euro.

Die Werte beziehen sich auf Praxen, nicht auf einzelne Praxisinhaber. Hohe Einnahmen gehen insbesondere in apparateintensiven Fächern auch mit hohen Aufwendungen einher.

Reinertrag ist nicht gleich Einkommen

Der Reinertrag ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der in der Statistik erfassten Praxisaufwendungen. Er ist weder Brutto- noch Nettoeinkommen einer einzelnen Person.

Unter anderem können Aufwendungen für Praxisübernahme und Finanzierung, Altersvorsorge, Krankenversicherung, Steuern sowie die Verteilung auf mehrere Praxisinhaber das persönlich verfügbare Einkommen erheblich verändern. Für einen individuellen Einkommensvergleich müssen deshalb Organisationsform, Zahl der Inhaber, Investitionen und Finanzierung berücksichtigt werden.


Letzte Aktualisierung
26.08.2026
Autor/Autorin
valmedi Redaktion
Bildnachweis
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