Gehalt Assistenzarzt: Was verdient ein Assistenzarzt?

Das Grundgehalt von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung richtet sich häufig nach einem Tarifvertrag und steigt dort mit der Berufserfahrung. Entscheidend sind der konkrete Arbeitgeber, die geltende Entgelttabelle und zusätzliche Vergütungen für Dienste.

Junger Assistenzarzt mit Stethoskop

Nach Abschluss eines sechs- bis siebenjährigen Medizinstudiums sind Mediziner und Medizinerinnen in Deutschland berechtigt, eigenverantwortlich zu praktizieren und als Arzt oder Ärztin tätig zu sein. 

Ärzte und Ärztinnen, die sich nach der Approbation auf eine Fachdisziplin spezialisieren wollen, durchlaufen eine Facharztweiterbildung in einem gewählten Fachbereich. Ärzte und Ärztinnen in einer Fachweiterbildung werden als Assistenzärzte/Assistenzärztinnen oder Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung bezeichnet. 

Ärztliche Fachweiterbildung und Zusatzweiterbildung

Die ärztliche Fachweiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin dauert, je nach Fachrichtung, zwischen 5 und 7 Jahren. Grundlage der Fachweiterbildung sind die Verordnungen der Bundes- und Landesärztekammern, die Ablauf, Inhalte und Struktur weitgehend vorgeben. Für die praktische Anleitung im Rahmen der Fachweiterbildung sind erfahrene Oberärzte und Chefärzte zuständig.

Die ärztliche Fachweiterbildung ist zu unterscheiden von der ärztlichen Zusatzweiterbildung, für die die Landesärztekammern ebenfalls Ablauf und Inhalt in spezifischen Verordnungen festlegen. Die ärztliche Zusatzweiterbildung kann i.a.R. erst nach erfolgreichem Abschluss einer Facharztweiterbildung absolviert werden und ist kürzer (je nach Spezialisierung zwischen 12 und 36 Monaten). Teile der Zusatzweiterbildung können auch schon während der Facharztweiterbildung absolviert werden.

Zusatzweiterbildungen sind Spezialisierungen innerhalb eines Fachbereichs. Ein Beispiel: Nach der erfolgreichen Facharztweiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie können Fachärzte und Fachärztinnen der Orthopädie und Unfallchirurgie die Spezielle Unfallchirurgie oder die Spezielle orthopädische Chirurgie als Zusatzweiterbildung absolvieren und sich innerhalb des Fachbereichs weiter spezialisieren.

Begriffsklärung: Assistenzarzt oder Arzt in Weiterbildung  

Der Begriff Arzt in Weiterbildung AiW wurde eingeführt, um eine präzisere und sachlich klare Bezeichnung für Ärzte zu schaffen, die sich nach dem Medizinstudium in einer Facharztausbildung befinden. 

Für die Einführung der neuen Bezeichnung gab es mehrere Gründe:

Die Bezeichnung Arzt in Weiterbildung gibt präziser wieder, in welcher Phase der beruflichen Entwicklung sich ein Arzt oder eine Ärztin befindet. Bei der Bezeichnung Arzt in Weiterbildung ist eindeutig, dass dieser das Medizinstudium abgeschlossen hat, approbiert ist und sich in einer ärztlichen Fachweiterbildung befindet.

Umgangssprachlich und auch heute der gebräuchlichere Terminus ist jedoch Assistenzarzt oder Assistenzärztin. Traditionell und umgangssprachlich werden alle Ärzte und Ärztinnen, die keine Fachweiterbildung abgeschlossen haben (und das auch nicht wollen) oder sich in Fachweiterbildung befinden, als Assistenzärzte oder Assistenzärztinnen bezeichnet. Insofern kann es hier tatsächlich zu Missverständnissen kommen. Die Bezeichnung Arzt in Weiterbildung ist dagegen präziser und klarer.

Zudem wird häufig angeführt, dass die Bezeichnung Assistenzarzt den Eindruck erweckt, dass es sich um einen Assistenten und damit weniger qualifizierten Arzt handelt. Der Begriff Arzt in Weiterbildung betont stattdessen den professionellen Status und die fachliche Spezialisierung und Weiterbildung. Die traditionelle und ältere Bezeichnung Assistenzarzt oder Assistenzärztin hält sich jedoch hartnäckig. Die Bezeichnung Arzt in Weiterbildung AIW wird deutlich seltener verwendet.

Gehalt: Überblick über Tarifverträge

Das Gehalt von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung wird in Krankenhäusern häufig durch Tarifverträge bestimmt. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom Träger und vom einzelnen Arbeitsverhältnis ab. Wichtige Tarifbereiche sind kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken sowie private oder konfessionelle Träger.

Tarifverträge regeln nicht nur das monatliche Tabellenentgelt. Sie enthalten auch Vorgaben zu Arbeitszeit, Bereitschafts- und Rufdienst, Zeitzuschlägen, Urlaub und weiteren Arbeitsbedingungen. Ein Vergleich sollte deshalb nie allein auf das Einstiegsgehalt reduziert werden.

Einstiegsgehalt von Assistenzärzten

Im TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser sind Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Tätigkeit der Entgeltgruppe I zugeordnet. Vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 beträgt das Monatsbrutto in Stufe 1 5.722,05 Euro. Anerkannte einschlägige Berufserfahrung kann die Stufenzuordnung beeinflussen; für den konkreten Anspruch sind Tarifbindung und Arbeitsvertrag maßgeblich.

Vergleichbarkeit der Tarifverträge

Tarifverträge haben unterschiedliche Laufzeiten, Stufenregeln und Bestimmungen zu Diensten und Arbeitszeit. Grundentgelte können ähnlich erscheinen, ohne dass die Gesamtbedingungen identisch sind. Für einen belastbaren Vergleich sollten daher Geltungsbereich, Tabellenstand, regelmäßige Arbeitszeit, Dienstvergütung, Zeitzuschläge und mögliche betriebliche Regelungen gemeinsam betrachtet werden.

Gehaltsentwicklung in Abhängigkeit der Berufserfahrung

Nach der regulären Stufenfolge des TV-Ärzte/VKA steigt das Tabellenentgelt in Entgeltgruppe I mit der ärztlichen Berufserfahrung. Für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 gelten folgende monatliche Bruttobeträge:

  • 1. Jahr: 5.722,05 Euro
  • 2. Jahr: 6.046,42 Euro
  • 3. Jahr: 6.278,07 Euro
  • 4. Jahr: 6.679,58 Euro
  • 5. Jahr: 7.158,37 Euro
  • 6. Jahr: 7.355,29 Euro

Die Stufen bilden tarifliche Berufserfahrung ab. Sie sind keine Bewertung einzelner Fachrichtungen und sagen nicht aus, dass Verantwortung in einem bestimmten Jahr automatisch in gleichem Umfang steigt. Bei einem Arbeitgeberwechsel können tarifliche Regeln zur Anerkennung einschlägiger Erfahrung relevant sein.

Zulagen und Zuschläge für Assistenzärzte

Zusätzlich zum Tabellenentgelt können Vergütungen für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden sowie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit hinzukommen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Dauer, Zeitpunkt, Belastungsstufe, tatsächlichen Einsätzen und einem möglichen Freizeitausgleich ab.

Eine pauschale Aussage, diese Bestandteile erhöhten das Monatsgehalt stets um 20 bis 30 Prozent, lässt sich aus dem TV-Ärzte/VKA nicht ableiten. Für einen persönlichen Vergleich sind Dienstplan, betriebliche Regelungen und die konkrete Abrechnung maßgeblich.

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Letzte Aktualisierung
08.09.2026
Autor/Autorin
valmedi Redaktion

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