Wie viel verdienen Psychiater*innen?

Psychiater*innen in Kliniken werden je nach Arbeitgeber und Funktion meist tariflich bezahlt; für den TV-Ärzte/VKA gelten seit Juni 2026 neue Tabellenwerte. Bei eigener Praxis sind Einnahmen, Aufwendungen, Reinertrag und persönliches Einkommen klar zu unterscheiden.

Wie viel verdienen Psychiater*innen?

Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen. Sie arbeiten unter anderem in Krankenhäusern und Kliniken, in Institutsambulanzen sowie in der ambulanten Versorgung.

Zum Behandlungsspektrum gehören beispielsweise organisch bedingte psychische Störungen, Abhängigkeitserkrankungen, affektive Störungen wie Depressionen sowie weitere psychische und Verhaltensstörungen.

Das Tätigkeitsfeld reicht von Diagnostik, medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung bis zur längerfristigen Begleitung. Auch die Abstimmung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist wichtig, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Statistische Eckdaten

Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren zum 31. Dezember 2025 in Deutschland 13.571 Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie berufstätig. Davon arbeiteten 5.233 ambulant und 6.904 stationär; weitere 1.434 waren bei Behörden, Körperschaften oder in sonstigen Bereichen tätig. Im ambulanten Bereich waren 4.385 niedergelassen und 848 angestellt.

7.435 der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte waren Frauen, das entspricht rund 54,8 %. 5.026 beziehungsweise rund 37,0 % waren 60 Jahre oder älter. Die Altersstruktur lässt deshalb keine pauschale Entwarnung beim Nachwuchs zu.

Gehälter in Kliniken

Das Klinikgehalt hängt vom Arbeitgeber, dem anwendbaren Tarifvertrag, der Funktion und der tariflichen Stufe ab. Für kommunale Krankenhäuser einschließlich psychiatrischer Kliniken gilt häufig der TV-Ärzte/VKA. Die folgende Tabelle zeigt die seit dem 1. Juni 2026 geltenden monatlichen Brutto-Tabellenentgelte:

FunktionEntgeltgruppeMonatliches Tabellenentgelt
Ärztin/ArztI5.722,05–7.355,29 €
Fachärztin/FacharztII7.552,19–9.698,91 €
Oberärztin/OberarztIII9.459,56–10.810,95 €
Leitende Oberärztin/Leitender OberarztIV11.127,50–11.922,95 €

Die Spannen reichen jeweils von der ersten bis zur höchsten tariflichen Stufe. In Entgeltgruppe I folgen die Stufen in der Regel nach jedem weiteren Jahr ärztlicher Tätigkeit bis zur sechsten Stufe. In Entgeltgruppe II wird die nächste Stufe nach drei, sechs, acht, zehn und zwölf Jahren fachärztlicher Tätigkeit erreicht; für Oberärztinnen und Oberärzte gelten weitere Stufen nach drei und sechs Jahren oberärztlicher Tätigkeit. Bei leitenden Oberärztinnen und Oberärzten folgt die zweite Stufe nach drei Jahren in dieser Funktion.

Die Eingruppierung richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit, nicht allein nach der Berufsbezeichnung. Hinzukommen können tarifliche Entgelte und Zuschläge etwa für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Ihre tatsächliche Höhe hängt von den geleisteten Diensten ab; ein pauschaler Aufschlag von 20 bis 40 % lässt sich aus dem Tarifvertrag nicht ableiten.

Gehälter leitender Psychiater*innen

Der TV-Ärzte/VKA unterscheidet zwischen leitenden Oberärztinnen beziehungsweise Oberärzten und Chefärztinnen beziehungsweise Chefärzten. Entgeltgruppe IV gilt nur, wenn die ständige Vertretung der Chefärztin oder des Chefarztes in der Gesamtheit der Dienstaufgaben ausdrücklich übertragen wurde.

Für Chefärztinnen und Chefärzte gilt der Tarifvertrag nicht, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbart sind. Dann werden Vergütung und mögliche variable Bestandteile individuell festgelegt. Eine allgemeingültige tarifliche Gehaltsspanne für Chefärztinnen und Chefärzte gibt es daher nicht.

Verdienst niedergelassener Psychiater*innen

Bei einer eigenen Praxis müssen Einnahmen, Aufwendungen, Reinertrag und persönliches Einkommen getrennt betrachtet werden. Der Reinertrag ist weder mit dem Praxisumsatz noch mit dem persönlichen Einkommen der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber gleichzusetzen.

Die Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für 2023 bei Praxen von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie durchschnittliche Einnahmen von 248.000 € je Praxis aus. Die Aufwendungen entsprachen 38,3 % der Einnahmen; daraus ergab sich ein durchschnittlicher Reinertrag von 153.000 € je Praxis.

Auch dieser Reinertrag ist kein persönliches Nettoeinkommen und nach Definition des Statistischen Bundesamtes nicht mit dem Gewinn der Praxis gleichzusetzen. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Aufwendungen für eine Praxisübernahme sowie Beiträge der Inhaberinnen und Inhaber zur Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung. Außerdem handelt es sich um einen statistischen Durchschnitt für das Bezugsjahr 2023; der individuelle Verdienst kann je nach Praxisform, Kostenstruktur und Tätigkeit deutlich abweichen.


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