Schritt für Schritt zur korrekten Kündigung: Alles, was Sie wissen müssen

Sie planen einen Jobwechsel und sind unsicher, wie Sie den Kündigungsprozess korrekt angehen sollen? Dieser Blogpost bietet einen umfassenden Überblick über alles, was Sie wissen müssen, um professionell und rechtssicher zu kündigen.

Schritt für Schritt zur korrekten Kündigung: Alles, was Sie wissen müssen

Neue Perspektive gesucht

Wer sich beruflich verändern möchte, findet im Gesundheitswesen viele Einsatzfelder. Vor einer Kündigung lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Fristen und den gewünschten Eintrittstermin beim neuen Arbeitgeber.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel?

Ein Jobwechsel kann durch einen Umzug, familiäre Veränderungen, neue fachliche Ziele oder unpassende Arbeitsbedingungen sinnvoll werden. Prüfen Sie neben Aufgaben und Team auch Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Fortbildungsmöglichkeiten und die zeitliche Abstimmung zwischen altem und neuem Arbeitsverhältnis.

Welche Fristen gelten?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ohne abweichende wirksame Regelung grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Fristen vorsehen; eine für Arbeitgeber verlängerte gesetzliche Frist gilt nicht automatisch ebenso für Beschäftigte.

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Andernfalls endet er grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung braucht Schriftform und Zugang

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich auf Papier erklärt und eigenhändig unterschrieben werden; E-Mail, Messenger oder eine eingescannte Unterschrift genügen nicht. Sie sollte klar erkennen lassen, welches Arbeitsverhältnis beendet wird und zu welchem Termin – hilfsweise „zum nächstmöglichen Termin“.

Wirksam wird die Kündigung, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Deshalb sollte der Zugang beweisbar organisiert werden, etwa durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder durch eine geeignete Zustellform. Ein Einschreiben allein beweist nicht in jeder Konstellation den Inhalt und rechtzeitigen Zugang.

Urlaub, Überstunden und Arbeitszeugnis

Offener Urlaub ist grundsätzlich in Freizeit zu gewähren. Nur wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, ist er abzugelten. Ob und wie Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, hängt von Vertrag, Tarifvertrag und der konkreten Anordnung oder Billigung ab.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Beschäftigte können neben dem einfachen Zeugnis ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das auch Leistung und Verhalten bewertet.

Sonderfälle und fristlose Kündigung

Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung besteht bei einer Eigenkündigung nicht. Besondere Regeln können sich etwa aus Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder einzelnen Kündigungsschutzfällen ergeben.

Auch Beschäftigte können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn die Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Frist unzumutbar ist. Ob beispielsweise erheblicher Lohnrückstand oder schwere Belästigung ausreicht, hängt vom Einzelfall ab; häufig ist vorher eine Abmahnung oder Aufforderung zur Abhilfe nötig. Die Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem die kündigungsberechtigte Person von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung.


Finde die passende Stelle im Gesundheitswesen

Zur Jobsuche

Karriere im Gesundheitswesen? Hier finden Sie passende Stellenangebote! Entdecken Sie unsere Jobbörse und lassen Sie sich von spannenden Jobangeboten inspirieren.

Zur Jobsuche
Zur Jobsuche