Was verdienen Neurolog*innen?

Die Neurologie in Deutschland hat sich stark entwickelt. Erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Statistiken, beruflichen Perspektiven und Gehaltsstrukturen in diesem dynamischen medizinischen Fachgebiet.

Was verdienen Neurolog*innen?

Das Fachgebiet Neurologie entwickelte sich in Deutschland erst um 1850 als eigenständiges Teilgebiet in der Medizin und hat auch historisch enge Verbindungen zu den Bereichen Psychiatrie, Neurochirurgie oder auch der Geriatrie.  In der Bezeichnung „Nervenarzt“ kommt die enge Verbindung zwischen der Psychiatrie und der Neurologie zum Ausdruck. Mittlerweile sind die Teilgebiete jedoch klar abgegrenzt.

Die Bedeutung der Neurologie als Fachgebiet der Medizin nimmt, u.a. auch bedingt durch den Alltagsstress und die zunehmende Überalterung der Bevölkerung, rasant zu. Die Neurologie ist mit der am stärksten wachsende Fachbereich in der Medizin mit vielfältigen beruflichen Perspektiven und einer sehr innovativen Entwicklung.

Statistische Eckdaten 

Ende 2022 waren laut einer Statistik der Bundesärztekammer in Deutschland rund 382.000 Ärzte und Ärztinnen in der stationären und ambulanten Versorgung berufstätig.

  • Davon haben 10.286  Ärzt*innen eine Fachweiterbildung in der Neurologie und/oder Nervenheilkunde absolviert und sind entweder ambulant oder stationär berufstätig. Das sind etwas mehr als 2,7 % aller Ärzt*innen.
  • Über 80 % aller Fachärzt*innen, tätig in der Neurologie, tragen die Facharztbezeichnung Facharzt*ärztin für Neurologie (8.657).
  • Etwas weniger als 20 % aller Fachärzt*innen in der Neurologie haben die Facharztbezeichnung Nervenheilkunde oder Nervenarzt (1.629). 
  • Der Anteil der älteren Facharztbezeichnungen Nervenheilkunde und Nervenarzt geht kontinuierlich zurück.

Starke Verankerung in der ambulanten Versorgung

Rund 40 % aller Fachärzt*innen im Bereich der Neurologie sind im ambulanten Bereich tätig. Das hängt auch damit zusammen, dass neurologische Therapien oft sehr langwierig sind und einer intensiven ambulanten Nachversorgung benötigen. Auch in der Diagnose und Therapie ist die ambulante Versorgung die erste Anlaufstation.

Anteil Frauen vergleichsweise hoch

Im Vergleich zu anderen Fachbereichen der Medizin ist der Anteil der Frauen in der Neurologie mit rund 49 % beträchtlich. Der Frauenanteil unterscheidet sich in der stationären und ambulanten Versorgung nur marginal.

Gehälter in Krankenhäusern 

Was Ärzt*innen in der stationären Versorgung verdienen, wird von mehreren Faktoren beeinflusst und ist in Tarifverträgen geregelt. Es gibt unterschiedliche Tarifverträge für Arbeitgebergruppen und -typen, die sich jedoch in der Vergütungshöhe nicht signifikant unterscheiden (bspw. für kommunale und konfessionelle Arbeitgeber, Unikliniken oder private Klinikunternehmen)

Entscheidend für die Basisvergütung und die Tarifeinstufung sind Fachqualifikation, Verantwortung/Position und die Berufserfahrung.

Die aktuelle Tarifeinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) sieht Erhöhungen bei den Grundentgelten in 2 Stufen vor:

Vom 1. Juli 2023 bis 31. März 2024:

  • Assistenzärzte im 1. Jahr: 5.084,92 € 
  • Fachärzte ab dem 3. Jahr: 7.768,09 € 
  • Oberärzte ab dem 3. Jahr: 9.607,20 € 
  • Leitende Oberärzte ab dem 2. Jahr: 10.595,38 €

Vom 1. April 2024 bis 30. Juni 2024:

  • Assistenzärzte im 1. Jahr: 5.288,32 € 
  • Fachärzte ab dem 3. Jahr: 8.078,81 € 
  • Oberärzte ab dem 3. Jahr: 9.991,49 € 
  • Leitende Oberärzte ab dem 2. Jahr: 11.019,20 €

Zusätzlich zum Basisgehalt können Zusatzzahlungen für Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste sowie aus der Poolbeteiligung hinzukommen, die 20-40 % des Basisgehalts ausmachen können.

Gehalt Leitender Ärzt*innen in der Neurologie

Leitende Ärzt*innen werden nicht nach Tarifvertrag vergütet. 
Die Höhe der Gehälter leitender Ärzt*innen wird durch die fachliche Reputation und Qualifikation, der Größe und Bedeutung der medizinischen Einrichtung und auch den Standort bestimmt. 

Ebenfalls wichtig für die Gehaltsfindung sind Zusatzbezeichnungen und Subspezialisierungen. Die Bandbreite der Gehälter in der Neurologie in leitender Position (z.B. Chefärzt*innen) liegt zwischen 180.000 bis 450.000 EUR im Jahr. Im Einzelfall können die Gehälter leitender Neurolog*innen signifikant abweichen. In Rehabiliationseinrichtungen wird tendenziell am unteren Ende der Bandbreite vergütet.

Verdienst ambulante Versorgung

Der Reinertrag bei niedergelassenen Ärzt:innen ist in etwa vergleichbar mit dem Bruttoeinkommen leitender Ärzt:innen in kleinen bis mittleren Krankenhäusern.

Umsätze, Kostenstrukturen und Reinertrag in Arztpraxen

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2019 Kostenstrukturerhebungen in Arztpraxen durchgeführt und veröffentlicht. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Die Erhebung wurde nicht für alle Fachbereiche und Teilgebiete separat durchgeführt. Einige Fachgebiete wurden in Fachbereichen zusammengefasst. Der Fachbereich Neurologie ist statistisch mit der Psychiatrie und Psychotherapie, der Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und der psychosomatischen Medizin zusammengefasst.

Reinertrag nicht gleich Nettogewinn!

Tätigkeitsschwerpunkt in ambulanten Praxen sind neurologische Erkrankungen vor allem in der Folge von Schlaganfällen oder chronischen Erkrankungen. 

Der Reinertrag pro Praxis betrug in 2019 für Neurolog*innen rund 238.000 € und liegt damit ca. 20 % unter dem Durchschnitt aller ambulanten Praxen (= 296.000 €). Zu bedenken ist hier jedoch, dass die apparative Ausstattung und Investitionen bei Neurolog*innen im Vergleich bspw. zu Kardiolog*innen oder Radiolog*innen deutlich niedriger ist.

Der Reinertrag ist nicht gleichzusetzen mit dem Reingewinn, da wesentliche Kostenpositionen wie bspw. Abschreibungen aus dem Praxiskauf und alle Vorsorgeaufwendungen nicht enthalten sind. Zudem bezieht sich der Reingewinn auf eine Praxis und nicht auf einen Praxisinhaber. In einer Gemeinschaftspraxis ist bspw. der Reinertrag auf die Anzahl der Praxisinhaber zu verteilen.


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