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Bei valmedi finden Sie viele Jobs und Stellenangebote für Assistenärzt *innen aus allen Fachbereichen. Sie können die Stellenanzeigen Assistenzarzt nach Fachbereichen oder auch regional filtern. Assistenärzt *innen sind approbierte Ärztinnen - also mit Befugnis uneingeschränkt als Arzt oder Ärztin tätig zu sein. Die meisten Assistenärzt *innen befinden sich Weiterbildung, daher wird auch oft von Assistenzarzt *ärztin in Weiterbildung gesprochen (AiW).

Assistenärzt *innen stehen unter der fachlichen Aufsicht von Fachärzt *innen oder Oberärzt *innen, die Ihre Fachweiterbildung bereits abgeschlossen haben. In enger Zusammenarbeit mit diesen führen Assistenärzt *innen auch komplexere Diagnosen, Behandlungen und Therapien durch. Die Fachweiterbildung von Assistenärzt *innen dauert i.d.R. 5 - 6 Jahre. Während der Zeit der Weiterbildung müssen Assistenärzt *innen einen vorgegebenen Weiterbildungs-Katalog von Lerninhalten absolvieren. Dieser Weiterbildungs-Katalog wird von der Ärztekammer vorgegeben und kann je nach Bundesland abweichen.

Zu den Aufgaben von Assistenärzt *innen gehören üblicherweise die Routineaufgaben auf einer Station. Assistenärzt *innen mit mehr Erfahrung auf einer Station werden auch oft als Stationsärzt *innen bezeichnet. Ein anderer Begriff für Assistenärzt *innen mit mehr als 2 Jahren Berufserfahrung ist Assistenärzt *in in fortgeschrittener Weiterbildung. 

Approbation abgeschlossen und Arzt | Assistenzarzt - und was nun?

Assistenärzt *innen stehen am Anfang seiner Karriere und nach Abschluss der Approbation vor der sehr entscheidenden Frage, in welchem Fachgebiet er seine Weiterbildung startet. Neben der fachlichen Frage steht die Entscheidung - für welches Fachgebiet interessiere ich mich - auch in Zusammenhang mit regionalen Überlegungen und auch Präferenzen, in welchem Krankenhaus oder Klinik die Weiterbildung angestrebt wird.

Hier ist unsere Jobbörse ein sehr praktischer und komfortabler Partner. Sie finden hier viele Stellenangebote für Assistenärzt *innen in ganz Deutschland. 

Assistenzarzt in fortgeschrittener Weiterbildung 

Assistenärzt *innen in fortgeschrittener Weiterbildung (AiW) haben den Berufsstart bereits erfolgreich hinter sich und befindet sich auf dem Weg zum Facharzt/Fachärztin. Oft steht für Assistenärzt *innen dann die Frage an, ob man zum Abschluss der Weiterbildung nicht den Arbeitgeber und die Stelle wechseln soll. Das macht fachlich oft viel Sinn und ist auch geboten, weil bspw. in einigen Klinken die Ermächtigung zur Weiterbildung von Assistenärzt *innen fehlt oder nicht voll umfänglich vorhanden ist. In diesem Fall müssen Assistenärzt *innen zur Vervollständigung der Fachweiterbildung sogar den Arbeitgeber wechseln. Assistenärzt *innen in fortgeschrittener Weiterbildung werden, in Ermangelung von Fachärzten, oft auch für Facharzt - Positionen eingesetzt. Dies aber nur dann fachlich sinnvoll, wenn die Weiterbildung tatsächlich auch schon weit fortgeschritten ist.

Vergütung Assistenzarzt/Assistenzärztin

Die organisatorischen Rahmenbedingungen einer Anstellung als Assistenzarzt/-ärztin sind üblicherweise in Tarifverträgen festgelegt. Hier sind die monatlichen Entgelte und auch die Vergütungsregeln bei Überstunden oder Bereitschaftsdiensten vereinbart.  Die Vergütungshöhe differenziert nach Erfahrung, Weiterbildung und Position. 
Die Unterschiede zwischen Tarifverträgen bspw. von privaten Trägern, kommunalen Arbeitgebern oder Universitätskliniken sind spezifisch, jedoch in der Vergütung nicht substantiell.

Zur Orientierung die monatlichen Entgelte (gerundet) für Assisstenzärzte und -ärztinnen in kommunalen Krankenhäuser gültig bis Dezember 22 wie vereinbart mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA). Derzeit wird ein neuer Tarifvertrag verhandelt:

  • 1. Jahr: ca. 4.852 €
  • 2. Jahr: ca. 5.127 € 
  • 3. Jahr: ca. 5.323 €
  • 4. Jahr: ca. 5.663 €
  • 5. Jahr: ca. 6.069 €
  • 6. Jahr: ca. 6.236 €

Die Entgelte (je Arbeitsstunde) für Assistenzärzte und -ärztinnen für den Bereitschaftsdienst in kommunalen Krankenhäusern gültig bis Dezember 2022 wie vereinbart mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA):

  • 1. Jahr: 31,26 €
  • 2. Jahr: 31,26 €
  • 3. Jahr: 32,44€
  • 4. Jahr: 32,44 €
  • 5. Jahr: 33,63 €
  • 6. Jahr: 33,63 €

 

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