Zusatzweiterbildung Handchirurgie für Fachärzte
Erfahren Sie mehr über die Handchirurgie, eine spezialisierte Zusatzweiterbildung für die Behandlung von Handverletzungen und -erkrankungen. Entdecken Sie die Aufgaben, Weiterbildungsinhalte und beruflichen Perspektiven in diesem medizinischen Fachgebiet.

Die Handchirurgie ist ein hochspezialisiertes Fachgebiet, das sich mit der Behandlung von Verletzungen, Erkrankungen und Deformitäten der Hand befasst. Handchirurgen beschäftigen sich mit der Versorgung akuter Handverletzungen bis zur Behandlung chronischer Erkrankungen wie Arthritis oder Dupuytren-Kontraktur.
Sie führen operative Eingriffe und nicht-chirurgische Therapien durch, um die Handfunktionen und das Erscheinungsbild zu verbessern. Handchirurgen arbeiten in Krankenhäusern, Kliniken und spezialisierten Handzentren, aber auch im ambulanten Bereich.
Handchirurgische Versorgung verbindet Unfallbehandlung, rekonstruktive Chirurgie und die Therapie erworbener oder angeborener Erkrankungen. Der konkrete Personalbedarf unterscheidet sich nach Region und Versorgungsstruktur.
Zusatzweiterbildung Handchirurgie
Um sich als Handchirurg weiterzubilden, ist eine Facharztanerkennung in einem chirurgischen Fachbereich notwendig, entweder in der:
- Allgemeinchirurgie,
- Kinder- und Jugendchirurgie,
- Orthopädie und Unfallchirurgie,
- oder der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie.
Die Fachweiterbildung wird in der Regel in spezialisierten, überregionalen Zentren angeboten, da die Tätigkeit als Handchirurg eine starke Spezialisierung erfordert und aus Qualitätsgründen eine hohe Fallzahl erreicht werden sollte.
Ablauf und Struktur der Zusatzweiterbildung
Die Zusatzweiterbildung in der Handchirurgie erweitert die Facharztkompetenz. Sie umfasst Kenntnisse und Fähigkeiten in der Vorbeugung, Erkennung, operativen und nicht-operativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Tumoren der Hand und des distalen Unterarms. Zudem beinhaltet sie die Rekonstruktion nach Erkrankungen oder Verletzungen, um die Funktion und Ästhetik der Hand wiederherzustellen.
Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer dient als fachlicher Rahmen; rechtsverbindlich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer. Voraussetzungen, Anerkennung von Zeiten, Richtzahlen und Übergangsregeln müssen deshalb dort geprüft werden.
Weiterbildungszeit:
- 24 Monate Handchirurgie unter Befugnis an zugelassenen Weiterbildungsstätten nach der Muster-Weiterbildungsordnung mit Stand 3. Juli 2026.
- Maßgeblich bleibt die jeweilige Landesärztekammer; vor Beginn sollten Befugnis, Weiterbildungsstätte und mögliche Anerkennungen schriftlich geklärt werden.
Weiterbildungsinhalte Handchirurgie
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, (Früh-) Erkennung, operativen und nichtoperativen Behandlung der Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen der Hand einschließlich der mikrochirurgischen Technik zur Replantation und der Bildung freier Lappen zur Deckung postraumatischer und tumorbedingter Haut- Weichteildefekte
- der Rehabilitation und Nachsorge der Verletzungen und Erkrankungen der Hand
- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
- der Lokal- und Regionalanästhesie an der oberen Extremität
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Operative Eingriffe an
- Haut und Subkutis,
einschließlich freier Hauttransplantation und gestielter Nah- und Fernlappenplastiken sowie freien Transplantationen mit mikrovaskulärem Anschluss - Sehnen,
einschließlich Beuge- und Strecksehnennähten, -transplantationen und -lösungen sowie Synovialektomien, Wiederherstellungseingriffen und Ringbandspaltungen sowie Sehnenumlagerungen als motorische Ersatzoperation und Operationen der Dupuytren’schen Kontraktur - Knochen,
einschließlich geschlossener Frakturbehandlungen, Osteosynthesen und Korrekturosteotomien sowie Behandlungen von Pseudarthrosen und Knochentransplantationen - Gelenken,
einschließlich Luxationsbehandlung, Nähten der Seitenbänder, der palmaren Platte, sekundären Bandrekonstruktionen, Denervierungen sowie Arthrolysen, Arthroplastiken, Arthrodesen und Synovialektomien - Nerven,
einschließlich mikrochirurgische Wiederherstellungen, Nerventransplantationen und Neurolysen - Blutgefäßen,
einschließlich mikrochirurgischer Arterien- und Venennähte und Veneninterponate
- Haut und Subkutis,
- Lokalbehandlungen,
einschließlich besonderer Verletzungen, z. B. Brandverletzungen, chemische Verletzungen, Elektrotraumen, Spritzpistolenverletzungen, Kompartmentsyndrome und Volkmannsche Kontrakturen - Eingriffe bei Nervenkompressionssyndromen einschließlich des Karpaltunnelsyndroms
- Tumorresektionen der Weichteile und der Knochen
- Eingriffe bei Infektionen
- Amputationen an der Hand
- Operationen angeborener Fehlbildungen an Hand und distalem Unterarm
Gehalt Handchirurgie
Die Zusatzbezeichnung führt nicht automatisch zu einer bestimmten Position oder einem festen Gehaltsaufschlag. Entscheidend sind die übertragene Tätigkeit, Verantwortung, Tarifbindung, Dienste und gegebenenfalls individuell vereinbarte Vergütungsbestandteile.
Im TV-Ärzte/VKA werden Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit der Entgeltgruppe II zugeordnet. Eine Eingruppierung als Oberärztin oder Oberarzt setzt voraus, dass der Arbeitgeber ausdrücklich die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich überträgt; die Stellenbezeichnung allein genügt nicht.
Vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 beträgt das monatliche Tabellenentgelt in EG II 7.552,19 € bis 9.698,91 € brutto und in EG III 9.459,56 € bis 10.810,95 € brutto. Bereitschafts- und Rufdienste können hinzukommen, lassen sich aber nicht als pauschaler prozentualer Aufschlag beziffern.
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