Facharzt-Weiterbildung Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Die Fachrichtung Gynäkologie und Geburtshilfe bietet nach einer 60-monatigen Fachweiterbildung gute Karriereperspektiven. Qualifizierte Fachärzte und Fachärztinnen sind sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor gefragt, was zahlreiche berufliche Möglichkeiten in Krankenhäusern, Praxen und anderen medizinischen Einrichtungen eröffnet. Nach Abschluss der Fachweiterbildung besteht zudem die Option für weitere Spezialisierungen, die zusätzliche berufliche Chancen bieten.

Illustration: Frauenärztin untersucht schwangere Frau.

Dieser Beitrag dient approbierten Ärztinnen und Ärzten als Orientierung für die Fachweiterbildung in Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Im Mittelpunkt stehen die Weiterbildungsinhalte, die Struktur der Weiterbildung und die beruflichen Perspektiven.

Das Gebiet verbindet konservative und operative Frauenheilkunde mit Geburtshilfe, gynäkologischer Onkologie, Endokrinologie, Fortpflanzungsmedizin, Urogynäkologie sowie Prä- und Perinatalmedizin. Welche Tätigkeiten im Alltag überwiegen, hängt von Weiterbildungsstätte, Versorgungsstufe und persönlichem Schwerpunkt ab.

Begriffsabgrenzung: Gynäkologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe

„Frauenheilkunde“ und „Gynäkologie“ werden häufig synonym verwendet. Die anerkannte Facharztbezeichnung lautet jedoch „Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ und schließt die Betreuung normaler und gestörter Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe ausdrücklich ein.

Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten unter anderem in Krankenhäusern, Praxen, medizinischen Versorgungszentren und spezialisierten Einrichtungen. Eine spätere Schwerpunktsetzung ändert nichts daran, dass die Facharztweiterbildung beide Teile des Gebietes umfasst.

Behandlungsschwerpunkte in der Gynäkologie und Geburtshilfe

Die Bandbreite reicht von Prävention und Diagnostik über konservative und operative Behandlung bis zur Nachsorge. Zur Frauenheilkunde gehören insbesondere:

  • gynäkologische Vorsorge und Krebsfrüherkennung
  • Diagnostik und Behandlung gutartiger Erkrankungen
  • gynäkologische Onkologie und Tumornachsorge
  • operative Gynäkologie einschließlich minimalinvasiver Verfahren
  • Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen der Brust
  • gynäkologische Endokrinologie
  • Reproduktionsmedizin und Beratung zur Familienplanung
  • Diagnostik und Behandlung der Endometriose
  • Urogynäkologie sowie Behandlung von Senkungs- und Inkontinenzbeschwerden
  • Sexualmedizin und psychosomatische Grundversorgung
  • Prävention und Behandlung sexuell übertragbarer Infektionen
  • fachgebundene genetische Beratung
  • Notfallversorgung
  • palliativmedizinische Versorgung im Gebiet

In der Geburtshilfe stehen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett im Zentrum. Dazu zählen Mutterschaftsvorsorge, Ultraschall- und Kardiotokographie-Untersuchungen, die Betreuung normaler Geburten, das Erkennen von Risiken und Komplikationen sowie die Erstversorgung von Neugeborenen.

Komplexe Verläufe werden interdisziplinär betreut. Welche Eingriffe und Fälle Weiterzubildende kennenlernen, hängt deshalb wesentlich vom Leistungsspektrum der Weiterbildungsstätte und von der vorhandenen Weiterbildungsbefugnis ab.

Struktur und Dauer der Fachweiterbildung

Nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung beträgt die Weiterbildungszeit 60 Monate. Davon müssen 48 Monate in Frauenheilkunde und Geburtshilfe absolviert werden; weitere 12 Monate dienen dem Kompetenzerwerb in Frauenheilkunde und Geburtshilfe und/oder anderen Gebieten.

Hinzu kommt eine 80-stündige Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung. Anerkennungsfähig sind Zeiten, die unter Anleitung eines entsprechend weiterbildungsbefugten Arztes beziehungsweise einer weiterbildungsbefugten Ärztin an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte absolviert werden.

Die Regelungen der Landesärztekammern orientieren sich an gemeinsamen Grundsätzen, können sich aber in Details, Übergangsbestimmungen und Anerkennungsfragen unterscheiden. Maßgeblich ist daher immer die Weiterbildungsordnung der zuständigen Kammer.

Weiterbildungsinhalte Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Die Weiterbildung ist kompetenzorientiert. Das eLogbuch dokumentiert die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die geforderten Richtzahlen. Zu den zentralen Bereichen gehören:

  • gynäkologische und geburtshilfliche Anamnese und Untersuchung
  • Sonographie der weiblichen Genitalorgane und der Brust
  • Schwangerschaftsdiagnostik und Pränataldiagnostik
  • Kardiotokographie und geburtshilfliche Überwachung
  • Betreuung normaler und gestörter Geburten
  • Versorgung von Wochenbett und Neugeborenen
  • operative Eingriffe am Genitale und an der Brust
  • Kolposkopie sowie Abstrich- und Probenentnahme
  • Diagnostik und Therapie gynäkologischer Infektionen
  • Endokrinologie, Kontrazeption und Familienplanung
  • gynäkologische Onkologie und Palliativversorgung
  • Urogynäkologie und Beckenbodenmedizin
  • Erkennen und Behandeln gebietsbezogener Notfälle

Richtzahlen dienen dazu, den Kompetenzerwerb zu plausibilisieren. Für die Anerkennung zählt nicht allein die Weiterbildungsdauer: Die in der jeweiligen Weiterbildungsordnung und im Logbuch festgelegten Kompetenzen müssen nachgewiesen werden.

Vor einem Stellenwechsel sollten Ärztinnen und Ärzte klären, welche Zeiten anrechenbar sind, welche Inhalte die neue Weiterbildungsstätte abdeckt und wie weit die bestehende Weiterbildungsbefugnis reicht.

Spezialisierung in der Frauenheilkunde nach Abschluss der Fachweiterbildung

Nach der Facharztanerkennung sind in Bayern drei Schwerpunktweiterbildungen innerhalb des Gebietes vorgesehen. Daneben können je nach Tätigkeit weitere Zusatz-Weiterbildungen infrage kommen.

  • Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin: vertiefte Diagnostik und Behandlung hormoneller Störungen und ungewollter Kinderlosigkeit.
  • Gynäkologische Onkologie: spezialisierte Diagnostik, Therapie und Nachsorge gynäkologischer Krebserkrankungen.
  • Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin: Betreuung von Risikoschwangerschaften, komplizierten Geburten und perinatalen Erkrankungen.
  • Weitere Zusatzqualifikationen: abhängig von Tätigkeitsprofil, Kammerregelung und persönlichen Weiterbildungszielen.

Die frühere Darstellung von Sexualmedizin als regulärem Schwerpunkt dieses Gebietes war missverständlich. Sexualmedizinische Kompetenzen gehören zwar zur Facharztweiterbildung; eine zusätzliche Qualifikation richtet sich jedoch nach den jeweils geltenden Kammerregelungen.

Attraktive Karrierechancen in der Gynäkologie und Geburtshilfe

Berufliche Möglichkeiten bestehen in Kliniken, Praxen, medizinischen Versorgungszentren und spezialisierten Einrichtungen. Für die Wahl einer Weiterbildungsstelle sind insbesondere Weiterbildungsbefugnis, anrechenbare Zeiten, Rotationsmöglichkeiten, operative Erfahrung und das geburtshilfliche Leistungsspektrum relevant.

Konkrete Vergütung und Karrierewege hängen von Arbeitgeber, Tarifbindung, Weiterbildungsstand und späterem Schwerpunkt ab. Einen gesonderten Überblick bietet der Beitrag „Was verdienen Frauenärzte und -ärztinnen?“.


Letzte Aktualisierung
19.08.2026
Autor/Autorin
valmedi Redaktion
Bildnachweis
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