Zusatzweiterbildung Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin
Die anästhesiologische Intensivmedizin vertieft die Versorgung lebensbedrohlich erkrankter Patientinnen und Patienten. Die Muster-Weiterbildungsordnung nennt 18 Monate; verbindlich sind jedoch Bezeichnung, Dauer und Anrechnung nach der jeweils zuständigen Landesärztekammer.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die anästhesiologische Intensivmedizin, also die Überwachung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, deren Vital- oder Organfunktionen lebensbedrohlich gestört sind.
Rolle der Anästhesisten in der Intensivmedizin
Auf Intensivstationen arbeiten Ärzte und Ärztinnen verschiedener Fachrichtungen aus der Anästhesie, Chirurgie, Inneren Medizin, Neurologie oder auch der Kinder- und Jugendmedizin eng zusammen. Unterstützt werden sie von speziell geschulten Pflegekräften, und je nach Bedarf sind auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden in die Versorgung der Patienten eingebunden.
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie übernehmen auf Intensivstationen zentrale Aufgaben bei Überwachung, Beatmung, Kreislaufunterstützung, Sedierung und Schmerztherapie. Die Behandlung erfolgt interdisziplinär und richtet sich nach dem konkreten Krankheitsbild sowie den Zuständigkeiten der jeweiligen Station.
Je nach Funktion können Anästhesiologinnen und Anästhesiologen außerdem Aufgaben in Organisation, Hygiene, Transport intensivpflichtiger Patienten und Organspendeprozessen übernehmen. Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls unterliegt dagegen einem gesetzlich und fachlich streng geregelten Verfahren mit besonderen Qualifikations- und Unabhängigkeitsanforderungen.
Intensivmedizin ist also ein wichtiger Teil der Anästhesiologie. Die Fachärzte und Fachärztinnen erlernen daher intensivmedizinische Kenntnisse bereits während ihrer Ausbildung und können sie durch eine anerkannte Zusatzweiterbildung Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin weiter vertiefen.
Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin
Die Zusatzbezeichnung setzt eine Facharztanerkennung in der Anästhesiologie voraus. Die Facharztweiterbildung wird im Beitrag Facharzt-Weiterbildung Anästhesiologie ausführlich erläutert.
Die aktuelle Muster-Weiterbildungsordnung nennt für die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin 18 Monate unter Befugnis an Weiterbildungsstätten. Sechs Monate können aus der Facharztweiterbildung angerechnet werden, wenn dort bereits zwölf Monate Intensivmedizin bei einem Befugten absolviert wurden. Die verbindliche Bezeichnung, Dauer und Anrechnung richten sich nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer und können davon abweichen.
Weiterbildungsinhalte Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin
Das Hauptziel der Zusatzweiterbildung liegt in der Entwicklung umfassender fachlicher Kompetenzen im Bereich der anästhesiologischen Intensivmedizin. Die Ausbildung erfolgt oft im Rotationsprinzip, welches die Rotation in verschiedene Einheiten der meist interdisziplinär organisierten Intensivstation (IOI) einschließt.
Die Weiterbildungsinhalte beinhalten unter anderem
- Versorgung von Funktionsstörungen lebenswichtiger Organe
- Intensivbehandlung des akuten Lungenversagens
- Intensivbehandlung des akuten Leberversagens
- Intensivbehandlung des akuten Nierenversagens
- Intensivbehandlung von akuten Störungen des zentralen Nervensystems
- Intensivbehandlung der Sepsis
- Intensivbehandlung aller Schockformen (kardiogen, distributiv, hämorrhagisch)
- Intensivbehandlung schwerer Blutungen
- Schockraumversorgung von Patienten mit multiplen Verletzungen
- Transport von Intensivpatienten
- Hirntoddiagnostik und Organisation von Organspenden
- Interdisziplinäre Behandlungskoordination
- Mikrobiologische Probenentnahme und Antiinfektivatherapie schwerer Infektionen
- Anwendung intensivmedizinischer Scoresysteme
- Berücksichtigung krankenhaushygienischer und organisatorischer Aspekte der Intensivmedizin
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Punktions-, Katheter- und Drainagetechniken unter Einbeziehung der radiologischen Kontrolle
- Kardiopulmonale Wiederbelebung
- Physiologische Mess- und Überwachungstechniken, insbesondere erweiterte Methoden des hämodynamischen Monitorings
- Durchführung von Bronchoskopien
- Anwendung von invasiven und nicht-invasiven Beatmungstechniken sowie Entwöhnungsverfahren von der Beatmung
- Analgesie- und Sedierungsverfahren
- Kenntnisse in enteraler und parenteraler Ernährung
- Anwendung von Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapien
- Anwendung von extrakorporalen Organersatz- und -unterstützungsverfahren
- Durchführung von elektrischer Kardiotherapie
Zusätzlich werden spezifische anästhesiologische Aspekte intensivmedizinischer Behandlungsverfahren vermittelt:
- Perioperative intensivmedizinische Betreuung
- Betreuung von Patienten nach Organtransplantation im perioperativen Kontext
- Intensivmedizinisches Monitoring und Behandlung nach traumatischen Ereignissen
- Spezialisierte perioperative Diagnostik und Therapie von kardialen und pulmonalen Erkrankungen
Gehalt während der Fachweiterbildung
Die Zusatz-Weiterbildung erfolgt nach der Facharztanerkennung. Im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA beträgt das monatliche Tabellenentgelt für Fachärztinnen und Fachärzte vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 in Entgeltgruppe II 7.552,19 Euro brutto in Stufe 1 und 8.185,40 Euro brutto nach drei vollendeten Jahren in der Entgeltgruppe, also ab dem vierten Jahr.
Andere Tarifverträge und individuelle Vereinbarungen können abweichen. Weitere Informationen bietet der Beitrag Gehalt Anästhesiologie: Verdienstmöglichkeiten und Perspektiven.
Berufliche Perspektiven nach Abschluss der Zusatzweiterbildung
Der Abschluss der Zusatzweiterbildung Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin eröffnet breite berufliche Chancen. Es gibt eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Fachärzten und Fachärztinnen der Anästhesiologie sowohl in Kliniken als auch in der ambulanten Versorgung. Die Zusatzweiterbildung ist für leitende Funktionen auf Intensivstationen und in der Notfallmedizin häufig gefordert und vorausgesetzt.
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