Was verdienen Klinikärzte/Klinikärztinnen 2026?
Mediziner/Medizinerinnen zählen in Deutschland zu den bestverdienenden Berufsgruppen. Wie hoch sind die Gehälter in Kliniken und Krankenhäusern, und welche Unterschiede gibt es je nach Position?

Kaum Unterschiede zwischen Tarifverträgen
Die Vergütung von Klinikärztinnen und Klinikärzten ist häufig tariflich geregelt. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom Träger und vom Arbeitsvertrag ab; Laufzeiten, Wochenarbeitszeit, Stufenregeln, Zusatzversorgung und Dienstvergütung müssen deshalb jeweils zusammen betrachtet werden. Die folgenden Werte beziehen sich ausschließlich auf den TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser. Alle Beträge sind Bruttowerte pro Monat.
Tariftabellen zeigen das monatliche Grundentgelt, aber nicht automatisch das gesamte Jahreseinkommen. Für die persönliche Einordnung sind deshalb der konkrete Arbeitsvertrag, die tatsächliche Dienstplanung und die tarifliche Einstufung entscheidend. Teilzeit, längere Ausfallzeiten oder ein Wechsel des Tarifbereichs können die Vergleichbarkeit zusätzlich einschränken.
Ein reiner Vergleich einzelner Monatswerte kann in die Irre führen. Universitätskliniken, kommunale Häuser, konfessionelle Träger und private Klinikketten verwenden unterschiedliche Tarifwerke oder Haustarife; außerdem laufen Anpassungen nicht immer zum gleichen Termin.
Bereitschafts- und Rufdienste können das Monatsbrutto deutlich erhöhen. Eine pauschale Steigerung um 20 bis 40 Prozent lässt sich aus dem Tarifvertrag jedoch nicht ableiten.
Für die tatsächliche Dienstvergütung sind insbesondere folgende Faktoren entscheidend:
- Anzahl und Dauer der Dienste
- Belastungsstufe des Bereitschaftsdienstes
- Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiten
- tatsächliche Inanspruchnahme bei Rufbereitschaft
- tarifliche Zeitzuschläge
- möglicher Freizeitausgleich
- individuelle oder betriebliche Zusatzregelungen
- die jeweils erreichte Entgeltstufe
Gehälter Assistenzärzte/Assistenzärztinnen
Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Tätigkeit sind im TV-Ärzte/VKA der Entgeltgruppe I zugeordnet. Die Tabelle gilt vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 und zeigt das monatliche Bruttogrundentgelt ohne Dienste und Zuschläge.
| Tätigkeitsjahr | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Monatliches Brutto | 5.722,05 € | 6.046,42 € | 6.278,07 € | 6.679,58 € | 7.158,37 € | 7.355,29 € |
Der reguläre Stufenaufstieg erfolgt nach der im Tarifvertrag festgelegten ärztlichen Tätigkeitszeit. Von Stufe 1 bis Stufe 6 ist jeweils ein weiterer Tätigkeitszeitraum zu erfüllen.
Anrechenbare Vorzeiten können für die Einstufung relevant sein. Deshalb ist das erste Jahr im konkreten Arbeitsverhältnis nicht zwangsläufig mit Stufe 1 gleichzusetzen.
Die Tabelle beschreibt das Grundentgelt. Nachtarbeit, Wochenenden, Feiertage, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden nach gesonderten Regeln vergütet.
Gehälter Facharzt/Fachärztin
Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit sind der Entgeltgruppe II zugeordnet. Die Eingruppierung setzt die abgeschlossene Facharztweiterbildung und eine entsprechende Tätigkeit voraus.
Stufe 2 wird regulär erst nach drei abgeschlossenen Jahren fachärztlicher Tätigkeit in der Entgeltgruppe erreicht, also ab dem vierten Tätigkeitsjahr. Die Bezeichnung „im dritten Jahr“ darf daher nicht mit „nach drei Jahren“ verwechselt werden.
| Tätigkeitsjahr in EG II | 1.–3. | ab 4. | ab 7. | ab 9. | ab 11. | ab 13. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Monatliches Brutto | 7.552,19 € | 8.185,40 € | 8.741,40 € | 9.065,74 € | 9.382,33 € | 9.698,91 € |
Eine Oberarztvergütung folgt nicht allein aus der Stellenbezeichnung. Für Entgeltgruppe III muss die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen sein.
Ein früher Karriereaufstieg oder eine knapp besetzte Abteilung belegt für sich genommen noch keine tarifliche Eingruppierung als Oberärztin oder Oberarzt.
Gehälter Oberarzt/Oberärztin
Für Oberärztinnen und Oberärzte in Entgeltgruppe III sowie leitende Oberärztinnen und Oberärzte beziehungsweise ständige Chefarztvertretungen in Entgeltgruppe IV gelten vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 folgende monatliche Bruttogrundentgelte:
| Entgeltgruppe | 1.–3. Tätigkeitsjahr | ab 4. Tätigkeitsjahr | ab 7. Tätigkeitsjahr |
|---|---|---|---|
| EG III Oberarzt | 9.459,56 € | 10.015,53 € | 10.810,95 € |
| EG IV leitender Oberarzt/ständiger Chefarztvertreter | 11.127,50 € | 11.922,95 € | – |
Auch hier wird die zweite Stufe regulär erst nach drei abgeschlossenen Jahren in der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht.
Entgeltgruppe IV setzt die ausdrückliche Übertragung der ständigen Vertretung des Chefarztes in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben voraus; regelmäßig kann nur eine Ärztin oder ein Arzt je Klinik so eingruppiert sein.
Zusätzliche Vergütungen für Dienste, Gutachten oder variable Komponenten hängen von Tarif, Einsatz und individueller Vereinbarung ab. Allgemeine Jahresgehaltsspannen lassen sich daraus nicht seriös ableiten.
Für einen Vertragsvergleich sollten Grundentgelt und variable Bestandteile getrennt ausgewiesen werden. Nur so ist erkennbar, welche Zahlung garantiert und welche von Diensten, Zielen oder Erlösen abhängig ist.
Gehälter Chefarzt/Chefärztin
Chefärztinnen und Chefärzte, deren Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbart werden, fallen nicht in den persönlichen Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA.
Ihre Vergütung hängt unter anderem von Verantwortungsumfang, Einrichtung, Fachgebiet, Standort sowie festen und variablen Vertragsbestandteilen ab. Auch Dienstaufgaben, Liquidations- oder Beteiligungsmodelle und Zielvereinbarungen können eine Rolle spielen.
Offizielle Daten liefern keine belastbare allgemeine Spanne für einzelne Fachgebiete oder für Akut- und Rehabilitationskliniken. Deshalb werden die zuvor unzureichend belegten pauschalen Jahresgehälter nicht fortgeführt.
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- Letzte Aktualisierung
- 22.09.2026
- Autor/Autorin
- valmedi Redaktion
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