Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie: Lerninhalte und Arbeitsschwerpunkte

Ein Blick auf das medizinische Teilgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie: Geschichte, aktuelle Statistik und Schwerpunkte der Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie.

Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie: Lerninhalte und Arbeitsschwerpunkte

Das medizinische Teilgebiet Psych­ia­trie und Psycho­the­ra­pie befasst sich mit der Erkennung und therapeutischen sowie sozialtherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen. Neben der akuten Behandlung sind die Rehabilitation und Vorbeugung wichtige Aufgabengebiete.
Neben der Tätigkeit in der akuten und rehabilitativen Medizin befassen sich Fachärzt*innen für Psych­ia­trie und Psycho­the­ra­pie mit der Erforschung psychischer Störungen und Erkrankungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die forensische Psychiatrie.

Das medizinische Teilgebiet Psychiatrie und Psychotherapie hat sich historisch aus dem Fachgebiet der Nervenheilkunde entwickelt. Ursprünglich umfasste die Nervenheilkunde die heutigen medizinischen Teilgebiete Neurologie und Psychiatrie. Psychiater*innen wurden und werden daher auch heute noch als Nervenärzt*innen bezeichnet.

Der Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie reflektiert dagegen einen moderneren Ansatz, der sowohl medizinische als auch psychologische Aspekte bei der Diagnose und Behandlung von psychischen Störungen berücksichtigt. Hier wird ein breiteres Spektrum an Therapieformen eingesetzt, einschließlich Psychotherapie, Medikamenten und anderen Interventionen.

Ärztestatistik Psychiatrie und Psychotherapie

Zum 31. Dezember 2025 waren laut Bundesärztekammer 13.571 Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie berufstätig. Davon arbeiteten 5.233 ambulant und 6.904 stationär; weitere waren unter anderem bei Behörden, Körperschaften oder in sonstigen Bereichen tätig.

7.435 der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte waren Frauen. Im Jahr 2025 wurden 680 Anerkennungen für die Facharztbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie erteilt, darunter 402 an Ärztinnen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Psychiatrie und Psychotherapie verbinden biologische, psychologische und soziale Perspektiven. Fachärztinnen und Fachärzte diagnostizieren und behandeln unter anderem affektive Erkrankungen wie Depressionen und bipolare Störungen, Psychosen, Angst- und Zwangsstörungen, Suchterkrankungen, demenzielle Erkrankungen sowie psychische Krisen.

Die Arbeit findet in Praxen, Kliniken, Institutsambulanzen, gemeindepsychiatrischen Angeboten, Rehabilitation und forensischen Einrichtungen statt. Je nach Situation gehören medikamentöse Behandlung, Psychotherapie, Krisenintervention, sozialpsychiatrische Unterstützung und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zum Versorgungskonzept.

Dauer der Fachweiterbildung

Die Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie dauert 60 Monate, also 5 Jahre. Die Weiterbildungsinhalte werden in den jeweiligen Weiterbildungsverordnungen der Landesärztekammern festgelegt. Verpflichtender Bestandteil der Facharztausbildung ist ein sogenanntes Logbuch.

Von der Weiterbildungsdauer (60 Monate) sind

  • 24 Monate in der stati­o­nären psych­ia­tri­schen und psycho­the­ra­peu­ti­schen Pati­en­ten­ver­sor­gung,
  • 12 Monate in der Neuro­lo­gie zu absolvieren. 

Bis zu zwölf Monate können zum Kompetenzerwerb in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin, Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie erfolgen. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Weiterbildungsinhalte

Die Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist ausgerichtet auf den Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in

  • der psych­ia­tri­schen Anamnese und Befun­d­er­he­bung 
  • der allge­mei­nen und spezi­el­len Psycho­pa­tho­lo­gie 
  • psycho­dia­gno­s­ti­schen Test­ver­fah­ren und neuro­psy­cho­lo­gi­scher Diagno­s­tik 
  • den Entste­hungs­be­din­gun­gen, Verlaufs­for­men, der Erken­nung und der Behand­lung psychi­scher Erkran­kun­gen und Störun­gen 
  • der Krank­heits­ver­hü­tung, Früh­er­ken­nung, Präven­tion, Rück­fall­ver­hü­tung unter Einbe­zie­hung von Fami­li­en­be­ra­tung, Krisen­in­ter­ven­tion, Sucht- und Suizid­pro­phy­laxe 
  • der Erken­nung und Behand­lung von Verhal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten im Kindes- und Jugend­al­ter 
  • der Krank­heits­ver­hü­tung, Erken­nung und Behand­lung von Sucht­er­kran­kun­gen einschließ­lich Into­xi­ka­ti­o­nen, Entgif­tun­gen und Entzug, Moti­va­ti­ons­be­hand­lung sowie Entwöh­nungs­be­hand­lung einschließ­lich der Zusam­me­n­a­r­beit mit dem Sucht­hil­fe­sys­tem 
  • der Fach­a­rzt­kom­pe­tenz bezo­ge­nen Zusatz-Weiter­bil­dung Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung als inte­gra­ler Bestand­teil der Weiter­bil­dung einschließ­lich der Substi­tu­ti­ons­the­ra­pie bei Opia­t­ab­hän­gig­keit 
  • der Erken­nung und Behand­lung psychi­scher Erkran­kun­gen bei lern- und geis­tig­be­hin­der­ten Menschen 
  • den Grund­la­gen der Sozi­al­psych­ia­trie 
  • den Grund­la­gen der psycho­so­zi­a­len Thera­pien sowie Indi­ka­tion zu ergo­the­ra­peu­ti­schen, sport- und bewe­gungs­the­ra­peu­ti­schen, musik- und kunst­the­ra­peu­ti­schen Maßnah­men 
  • der Behand­lung von chro­nisch psychisch kran­ken Menschen, insbe­son­dere in Zusam­me­n­a­r­beit mit komple­men­tä­ren Einrich­tun­gen und der Gemein­de­psych­ia­trie 
  • der prak­ti­schen Anwen­dung von wissen­schaft­lich aner­kann­ten Psycho­the­ra­pie-Verfah­ren und Metho­den, insbe­son­dere der kogni­ti­ven Verhal­tens­the­ra­pie oder der tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ten Psycho­the­ra­pie oder der syste­mi­schen Thera­pie 
  • der Erken­nung und Behand­lung geron­to­psych­ia­tri­scher Erkran­kun­gen unter Berück­sich­ti­gung inter­dis­zi­pli­närer Aspekte 
  • den neuro­bio­lo­gi­schen Grund­la­gen psychi­scher Störun­gen, den Grund­la­gen der neuro-psych­ia­tri­schen Diffe­ren­zi­al­dia­gnose und klinisch-neuro­lo­gi­scher Diagno­s­tik einschließ­lich Elek­tro­phy­sio­lo­gie 
  • der Konsi­liar- und Liai­son­psych­ia­trie und -psycho­the­ra­pie 
  • der Erken­nung und Behand­lung psychi­scher Erkran­kun­gen aufgrund Störun­gen der Schlaf-Wach-Regu­la­tion, der Schmer­z­wahr­neh­mung und der Sexu­al­ent­wick­lung und -funk­ti­o­nen einschließ­lich Störun­gen der sexu­el­len Iden­ti­tät 
  • der gebiets­be­zo­ge­nen Arznei­mit­tel­the­ra­pie einschließ­lich Drug-Moni­to­ring, der Erken­nung und Verhü­tung uner­wünsch­ter Thera­pie­ef­fekte sowie der Probleme der Mehr­fach­ver­ord­nun­gen und der Risi­ken des Arznei­mit­tel­miss­brauchs 
  • der Krisen­in­ter­ven­tion, suppor­ti­ven Verfah­ren und Bera­tung 
  • den Grund­la­gen der foren­si­schen Psych­ia­trie 
  • der Anwen­dung von Rechts­vor­schrif­ten bei der Unter­brin­gung, Betreu­ung und Behand­lung psychisch Kran­ker

Weiter­­bil­­dung im Neuro­lo­­gie-Teil 

  • Krank­heits­lehre neuro­lo­gi­scher Krank­heits­bil­der
  • Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Anamnese 
  • Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Unter­su­chung 
  • Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Beur­tei­lung neuro­phy­sio­lo­gi­scher und neuro­psy­cho­lo­gi­scher Unter­su­chungs- und Behandlungsmethoden
  • Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Bewer­tung der Elek­tro­en­ze­pha­lo­gra­phie sowie evozierte Poten­zi­ale 
  • Grund­la­gen der Somato- und Phar­ma­ko­the­ra­pie neuro­lo­gi­scher Erkran­kun­gen 

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