Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie: Lerninhalte und Arbeitsschwerpunkte
Ein Blick auf das medizinische Teilgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie: Geschichte, aktuelle Statistik und Schwerpunkte der Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie.

Das medizinische Teilgebiet Psychiatrie und Psychotherapie befasst sich mit der Erkennung und therapeutischen sowie sozialtherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen. Neben der akuten Behandlung sind die Rehabilitation und Vorbeugung wichtige Aufgabengebiete.
Neben der Tätigkeit in der akuten und rehabilitativen Medizin befassen sich Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie mit der Erforschung psychischer Störungen und Erkrankungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die forensische Psychiatrie.
Das medizinische Teilgebiet Psychiatrie und Psychotherapie hat sich historisch aus dem Fachgebiet der Nervenheilkunde entwickelt. Ursprünglich umfasste die Nervenheilkunde die heutigen medizinischen Teilgebiete Neurologie und Psychiatrie. Psychiater*innen wurden und werden daher auch heute noch als Nervenärzt*innen bezeichnet.
Der Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie reflektiert dagegen einen moderneren Ansatz, der sowohl medizinische als auch psychologische Aspekte bei der Diagnose und Behandlung von psychischen Störungen berücksichtigt. Hier wird ein breiteres Spektrum an Therapieformen eingesetzt, einschließlich Psychotherapie, Medikamenten und anderen Interventionen.
Ärztestatistik Psychiatrie und Psychotherapie
Zum 31. Dezember 2025 waren laut Bundesärztekammer 13.571 Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie berufstätig. Davon arbeiteten 5.233 ambulant und 6.904 stationär; weitere waren unter anderem bei Behörden, Körperschaften oder in sonstigen Bereichen tätig.
7.435 der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte waren Frauen. Im Jahr 2025 wurden 680 Anerkennungen für die Facharztbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie erteilt, darunter 402 an Ärztinnen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Psychiatrie und Psychotherapie verbinden biologische, psychologische und soziale Perspektiven. Fachärztinnen und Fachärzte diagnostizieren und behandeln unter anderem affektive Erkrankungen wie Depressionen und bipolare Störungen, Psychosen, Angst- und Zwangsstörungen, Suchterkrankungen, demenzielle Erkrankungen sowie psychische Krisen.
Die Arbeit findet in Praxen, Kliniken, Institutsambulanzen, gemeindepsychiatrischen Angeboten, Rehabilitation und forensischen Einrichtungen statt. Je nach Situation gehören medikamentöse Behandlung, Psychotherapie, Krisenintervention, sozialpsychiatrische Unterstützung und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zum Versorgungskonzept.
Dauer der Fachweiterbildung
Die Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie dauert 60 Monate, also 5 Jahre. Die Weiterbildungsinhalte werden in den jeweiligen Weiterbildungsverordnungen der Landesärztekammern festgelegt. Verpflichtender Bestandteil der Facharztausbildung ist ein sogenanntes Logbuch.
Von der Weiterbildungsdauer (60 Monate) sind
- 24 Monate in der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung,
- 12 Monate in der Neurologie zu absolvieren.
Bis zu zwölf Monate können zum Kompetenzerwerb in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin, Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie erfolgen. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Weiterbildungsinhalte
Die Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist ausgerichtet auf den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
- der allgemeinen und speziellen Psychopathologie
- psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik
- den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, der Erkennung und der Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen
- der Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rückfallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe
- der Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
- der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen, Entgiftungen und Entzug, Motivationsbehandlung sowie Entwöhnungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem
- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionstherapie bei Opiatabhängigkeit
- der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistigbehinderten Menschen
- den Grundlagen der Sozialpsychiatrie
- den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen
- der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie
- der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der systemischen Therapie
- der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte
- den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen, den Grundlagen der neuro-psychiatrischen Differenzialdiagnose und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich Elektrophysiologie
- der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie
- der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich Drug-Monitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs
- der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung
- den Grundlagen der forensischen Psychiatrie
- der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker
Weiterbildung im Neurologie-Teil
- Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder
- Methodik und Technik der neurologischen Anamnese
- Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung
- Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potenziale
- Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen
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