Auf der Suche nach einer Assistenzarztstelle Gynäkologie?

Die Berufslaufbahn von Ärzten startet nach der Approbation meistens in der Funktion Assistenzarzt. Dabei stehen am Anfang des Berufslebens für Mediziner sehr grundlegende Entscheidungen und Überlegungen an:

  • welche Fachweiterbildung kommt in Frage?
  • soll der Berufsstart in einer Fachklinik oder Krankenhaus sein?
  • ist die stationäre oder ambulante Versorgung das Ziel?
  • in welcher Region oder Stadt soll das Berufsleben starten?

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Arbeitsschwerpunkte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Der Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe - umgangssprachlich oft vereinfacht als Gynäkologie bezeichnet - befasst sich hauptsächlich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane sowie peripherer Systeme. Fachlich gehören auch alle Beratungen und Behandlungen rund um die Schwangerschaft und die Geburt zu diesem Teilgebiet der Medizin. Bei Tumorerkrankungen arbeitet die Gynäkologie eng abgestimmt mit der Onkologie und anderen Fachabteilungen zusammen. Eine sehr wesentliche Aufgabe der Gynäkologie ist auch die Krebsvorsorge.

In der Gynäkologie werden unter anderem folgende Erkrankungen diagnostiziert und therapiert:

  • Polypen
  • Endometriosen
  • Myome
  • Harninkontinenz und Blasenerkrankungen
  • Beckenbodensenkungen
  • Verwachsungen 
  • Blutungsstörungen und Wechseljahrebeschwerden
  • Eierstockzyten

Im Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben sich Schwerpunkte herausgebildet. Dazu gehören die Gynäkologische Endokrinologie, die Gynäkologische Onkologie und die spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin.

In größeren Kliniken sind die Frauenheilkunde und die Geburtshilfe organisatorisch getrennt. Die dort tätigen Fachärzte sind dann zumeist auf ihr Gebiet stark spezialisiert.

Fachweiterbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Gynäkologie

Mit einer Assistenzarztstelle in der Gynäkologie ist meistens eine Fachweiterbildung direkt verbunden. Die Fachweiterbildung in der Gynäkologie ist eng mit dem Bereich Geburtshilfe verbunden. Daher lautet die offizielle Facharztbezeichnung Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Umgangssprachlich geläufiger ist jedoch nach wie vor der Begriff Gynäkologie.

Die Fachweiterbildung Gynäkologie dauert 5 Jahre. Während der Weiterbildung wird der Arzt als Assistenzarzt in Weiterbildung Gynäkologie bezeichnet. Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt-Qualifikation.

Die Fachweiterbildung Gynäkologie ist wie folgt strukturiert:

  • von der gesamten Weiterbildungszeit von 60 Monaten können 6 Monate in einem anderen Teilgebiet angerechnet werden
  • mindestens 12 Monate müssen in den Schwerpunkten des Fachbereichs absolviert werden
  • bis zu 2 Jahren können auch im ambulanten Bereich geleistet werden

Die inhaltliche Fachweiterbildung Gynäkologie ist in einem definierten Weiterbildungskatalog festgelegt. Nach Abschluss der Weiterbildung darf der Assistenzarzt die Bezeichnung Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe führen. Die Ausbildung der Assistenzärzte Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgt durch ausgebildete und erfahrende Fachärzte und Oberärzte. Der Assistenzarzt untersteht fachlich und organisatorisch dem Oberarzt | Leitenden Oberarzt. 

Arbeitsbedingungen und Gehalt als Assistenzarzt Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Gynäkologie

Die organisatorischen Rahmenbedingungen einer Anstellung als Assistenzarzt/-ärztin sind üblicherweise in Tarifverträgen festgelegt. Hier sind die monatlichen Entgelte und auch die Vergütungsregeln bei Überstunden oder Bereitschaftsdiensten vereinbart. Die Vergütungshöhe differenziert nach Erfahrung, Weiterbildung und Position. 
Die Unterschiede zwischen Tarifverträgen bspw. von privaten Trägern, kommunalen Arbeitgebern oder Universitätskliniken sind spezifisch, jedoch in der Vergütung nicht substantiell.

Zur Orientierung die monatlichen Entgelte (gerundet) für Assisstenzärzte und -ärztinnen in kommunalen Krankenhäuser für 2021 wie vereinbart mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA):

  • 1. Jahr: ca. 4.695 €
  • 2. Jahr: ca. 4.960 € 
  • 3. Jahr: ca. 5.150 €
  • 4. Jahr: ca. 5.480 €
  • 5. Jahr: ca. 5.870 €
  • 6. Jahr: ca. 6.035 €

Die Entgelte (je Arbeitsstunde) für Assistenzärzte und -ärztinnen für den Bereitschaftsdienst in kommunalen Krankenhäusern 2021 wie vereinbart mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA):

  • 1. Jahr: 30,25 €
  • 2. Jahr: 30,25 €
  • 3. Jahr: 31,39 €
  • 4. Jahr: 31,39 €
  • 5. Jahr: 32,54 €
  • 6. Jahr: 32,54 €

Quelle: https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifvertraege

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