Common Trunk Chirurgie: Basisweiterbildung in der Chirurgie
„Common Trunk“ bezeichnet die gemeinsame chirurgische Grundqualifikation älterer Weiterbildungsordnungen. Heute ist die jeweilige Landesärztekammer maßgeblich; ein eigener 24-monatiger Abschnitt gilt nicht automatisch bundesweit.

„Common Trunk“ bezeichnet die gemeinsame chirurgische Grundqualifikation, die in älteren Weiterbildungsordnungen als eigener 24-monatiger Abschnitt beschrieben wurde. Ob und wie dieser Begriff heute gilt, richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Der Beitrag ordnet den historischen Begriff ein und zeigt, wie gemeinsame chirurgische Kompetenzen in aktuellen Weiterbildungsordnungen abgebildet werden. Er hilft außerdem, ältere Stellenanzeigen und Weiterbildungszeugnisse korrekt einzuordnen.
Definition Common Trunk
Common Trunk bedeutet „gemeinsamer Stamm“. In der früheren Muster-Weiterbildungsordnung war damit eine Basisweiterbildung verbunden, die vor der Spezialisierung in einem chirurgischen Fach absolviert wurde. Im klinischen Sprachgebrauch wird der Ausdruck weiterhin für frühe, fachübergreifende Abschnitte der chirurgischen Weiterbildung verwendet.
Rechtlich maßgeblich ist aber nicht der umgangssprachliche Begriff, sondern die aktuelle Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ist eine Empfehlung und wird erst durch die Umsetzung auf Landesebene verbindlich.
Common Trunk Chirurgie: Voraussetzung zur Facharztweiterbildung in chirurgischen Fächern
Die aktuelle Muster-Weiterbildungsordnung 2018 führt keinen eigenständigen 24-monatigen „Common Trunk“ mehr. Stattdessen ist für jede chirurgische Facharztbezeichnung eine Gesamtweiterbildungszeit mit gemeinsamen chirurgischen Kompetenzen sowie fachbezogenen Mindestzeiten festgelegt. Die konkrete Landesregelung kann davon abweichen.
Zum Gebiet Chirurgie gehören unter anderem folgende Facharztweiterbildungen:
- Gefäßchirurgie
- Herzchirurgie
- Kinder- und Jugendchirurgie
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Thoraxchirurgie
- Viszeralchirurgie
- Allgemeinchirurgie
Ort, Dauer und Struktur der Basisweiterbildung Chirurgie
Weiterbildung kann nur unter Befugnis an zugelassenen Weiterbildungsstätten angerechnet werden. Nach der Muster-Weiterbildungsordnung beträgt die Mindestweiterbildungszeit in den chirurgischen Fachgebieten in der Regel 72 Monate. Vorgeschrieben sind je nach Facharztkompetenz bestimmte Zeiten im jeweiligen Schwerpunkt; regelmäßig gehören außerdem sechs Monate in der Notfallaufnahme und sechs Monate in der Intensivmedizin dazu.
Beispiel Allgemeinchirurgie in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen 2025: 72 Monate im Gebiet Chirurgie, davon 36 Monate Allgemeinchirurgie sowie jeweils sechs Monate Notfallaufnahme und Intensivmedizin. Anrechenbare Zeiten und Wechselmöglichkeiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Kammerordnung.
Common Trunk: Weiterbildungsinhalte
Gemeinsame chirurgische Kompetenzen werden heute innerhalb der Facharztweiterbildung erworben. Dazu zählen insbesondere:
- perioperative Behandlung, Nachsorge und Komplikationsmanagement,
- chirurgische Basistechniken, Instrumentengebrauch, Naht- und Knotentechniken,
- Wundversorgung und stadiengerechte Wundtherapie,
- Diagnostik und Behandlung chirurgischer Notfälle,
- Thromboseprophylaxe, Schmerztherapie und Hygienemaßnahmen,
- Aufklärung, Risikoeinschätzung und Dokumentation,
- interdisziplinäre Zusammenarbeit in Notaufnahme, Operationsbereich und Intensivmedizin,
- Indikationsstellung zur konservativen und operativen Behandlung,
- Grundlagen der Sonografie bei chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen,
- Punktions-, Katheter- und Drainagetechniken,
- Infusions-, Transfusions- und Ernährungstherapie,
- Lokal- und Regionalanästhesien,
- ambulante chirurgische Eingriffe sowie
- Assistenz bei Operationen und angeleitete operative Schritte.
Die gemeinsame Basis umfasst damit nicht nur operative Fertigkeiten. Auch konservative Therapie, Arzneimitteltherapie, Infektionsbehandlung, Rehabilitation und die Versorgung palliativmedizinischer Patientinnen und Patienten gehören zum Kompetenzrahmen. Die jeweilige Facharztweiterbildung ergänzt diese Grundlagen um eigene Richtzahlen und spezialisierte Verfahren.
Welche Kompetenzen und Richtzahlen nachzuweisen sind, hängt von der gewählten Facharztweiterbildung und der zuständigen Landesärztekammer ab. Weiterbildungsbefugte und Ärztin oder Arzt in Weiterbildung besprechen den Kompetenzstand regelmäßig und dokumentieren den Fortschritt.
Logbuch Common Trunk
Ärztinnen und Ärzte dokumentieren ihre Weiterbildung im Logbuch beziehungsweise eLogbuch der zuständigen Ärztekammer. Dokumentiert werden Weiterbildungsabschnitte, Gespräche und erworbene Kompetenzen. Ein separates „Common-Trunk-Logbuch“ ist nur dort maßgeblich, wo die jeweilige Landesordnung einen entsprechenden Abschnitt vorsieht.
Jobangebote Common Trunk
Stellenanzeigen verwenden „Common Trunk“ oder „Basischirurgie“ teilweise weiterhin als Bezeichnung für frühe Weiterbildungsabschnitte. Vor einem Wechsel sollte geprüft werden, welche Weiterbildungsbefugnis die Abteilung besitzt, welche Zeiten die Ärztekammer anrechnet und wie Rotationen in Notaufnahme und Intensivmedizin organisiert sind.
Die Vergütung richtet sich nach dem anwendbaren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Eine veraltete Entgelttabelle ist dafür keine verlässliche Grundlage; maßgeblich sind die bei Beschäftigungsbeginn gültige Entgeltgruppe und Stufe.
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