Gehalt ATA: Gute Perspektiven für Anästhesietechnische Assistenten/Assistentinnen
Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten bereiten anästhesiologische Arbeitsplätze vor, betreuen und überwachen Patientinnen und Patienten und assistieren bei ärztlichen Maßnahmen. Ausbildung, Aufgaben und tarifliche Orientierung sind gesetzlich beziehungsweise tariflich klarer geregelt als viele ältere Berufsprofile erkennen lassen.

Anästhesietechnische Assistenten/Assistentinnen (ATA) bereiten anästhesiologische Arbeitsplätze, Geräte, Medikamente und Materialien vor. Sie betreuen und überwachen Patientinnen und Patienten, dokumentieren den Verlauf und assistieren bei anästhesiologischen Maßnahmen. Eigenverantwortliche Aufgaben und die Mitwirkung bei ärztlichen Maßnahmen sind im ATA-OTA-G voneinander abgegrenzt.
Was ist ein Anästhesietechnischer Assistent/Assistentin ATA?
Die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) ist ein bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberuf. ATAs übernehmen spezialisierte Aufgaben bei der Vorbereitung und Nachbereitung anästhesiologischer Verfahren, überwachen Patientinnen und Patienten und wirken bei ärztlich verantworteten Maßnahmen mit.
Wichtige Aufgaben eines ATAs:
- Vorbereitung der Anästhesie: Richten die benötigten Medikamente und Geräte, wie Beatmungsgeräte und Überwachungsmonitore, her.
- Überwachung während der Operation: Überwachen den gesundheitlichen Zustand, dokumentieren Veränderungen und führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch.
- Patientenbetreuung: Kümmern sich um die Patienten vor und nach der Anästhesie, überwachen deren Erholung und leisten Unterstützung.
- Aufbereitung und Funktionsbereitschaft: Bereiten Medizinprodukte und Geräte sachgerecht auf und stellen die Funktionsbereitschaft des Arbeitsbereichs sicher.
Der Hauptarbeitsbereich von ATAs befindet sich in den Anästhesieabteilungen von Krankenhäusern und Kliniken, aber auch in ambulanten Operationszentren.
ATA und Fachkrankenpfleger/-in Anästhesie- und Intensivpflege
Anästhesietechnische Assistenten (ATA) und Fachkrankenpfleger für Anästhesie- und Intensivpflege haben zwar ähnliche Aufgaben, unterscheiden sich jedoch in Ausbildung und dem Aufgabenspektrum. Häufig werden in Stellenausschreibungen für die Anästhesie beide Berufe angesprochen.
ATAs erhalten eine spezialisierte Ausbildung, die sich ausschließlich auf Anästhesieverfahren konzentriert. Fachkrankenpfleger für Anästhesie- und Intensivpflege hingegen beginnen als allgemeine Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und erwerben dann zusätzliche Qualifikationen in Anästhesie und Intensivpflege.
Während die Aufgaben von ATAs hauptsächlich in der Assistenz während medizinischer Eingriffe liegt, werden Fachkrankenpfleger auch in der Anästhesie- und Intensivpflege eingesetzt.
Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten/Assistentin
Die Ausbildung zum ATA erstreckt sich über drei Jahre im Vollzeitformat. Alternativ ist eine Teilzeitausbildung möglich, die bis zu fünf Jahre dauern kann. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die schriftliche, mündliche und praktische Elemente umfasst. Während der Ausbildungszeit erhalten die Auszubildenden eine Vergütung, deren Höhe von der jeweiligen Einrichtung und dem Ausbildungsjahr abhängt.
Ort der Ausbildung
Die ATA-Ausbildung wird in Berufsfachschulen und medizinischen Einrichtungen absolviert. Der theoretische Unterricht findet in der Regel in Blockform an den Schulen statt, während die praktischen Einsätze in verschiedenen medizinischen Abteilungen eines Krankenhauses oder einer Klinik erfolgen.
Ausbildungsvoraussetzungen für ATA:
- Schulbildung: Mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Alternativ wird auch ein Hauptschulabschluss akzeptiert, wenn zusätzlich eine landesrechtlich geregelte einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege absolviert wurde.
- Gesundheitliche Eignung: Diese muss durch eine ärztliche Untersuchung bestätigt werden, die vor Beginn der Ausbildung durchgeführt wird. Bei Bewerbern unter 18 Jahren ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich.
- Persönliche Eigenschaften: Wichtige persönliche Voraussetzungen umfassen Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, manuelles Geschick, Flexibilität sowie mentale und physische Belastbarkeit. Ein vorheriges Praktikum im Bereich Anästhesie kann von Vorteil sein.
Ausbildungsvergütung
Der Ausbildungsträger muss nach dem ATA-OTA-G eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zahlen. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag und einem gegebenenfalls anwendbaren Tarifvertrag; sie kann sich nach Ausbildungsjahr und Arbeitgeber unterscheiden.
Gehalt ATA in Krankenhäusern und Kliniken
In Krankenhäusern und Kliniken ist häufig eine tarifliche Vergütung vereinbart. Ob die P-Tabelle des TVöD gilt und welche Entgeltgruppe einschlägig ist, hängt vom Arbeitgeber und den übertragenen Tätigkeiten ab. Wenn eine Stelle nach P 7 oder P 8 bewertet ist, gelten seit dem 1. Mai 2026 folgende monatliche Tabellenentgelte; die Eingangsstufe ist in diesen Gruppen Stufe 2.
TVöD-P, Entgeltgruppe P 7, gültig vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027
- Stufe 2: 3.510,30 Euro
- Stufe 3: 3.701,21 Euro
- Stufe 4: 3.998,33 Euro
- Stufe 5: 4.149,59 Euro
- Stufe 6: 4.305,40 Euro
TVöD-P, Entgeltgruppe P 8, gültig vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027
- Stufe 2: 3.701,21 Euro
- Stufe 3: 3.862,80 Euro
- Stufe 4: 4.075,58 Euro
- Stufe 5: 4.247,92 Euro
- Stufe 6: 4.488,98 Euro
Zu beachten ist, dass diese Gehälter keine Bereitschaftsentgelte, Dienstzuschläge oder andere Zulagen sowie Überstundenvergütungen einschließen.
Berufliche Perspektiven
Nach Abschluss der ATA-Ausbildung stehen verschiedene Weiterbildungswege offen. Für die Ausbildung zum/zur Operationstechnischen Assistenten/Assistentin (OTA) schreibt das ATA-OTA-G bei einem bereits erworbenen ATA-Abschluss eine Verkürzung um die Hälfte vor; bei regulär dreijähriger Ausbildung verbleiben damit 18 Monate.
Einige pflegerische Fachweiterbildungen richten sich vorrangig an Pflegefachpersonen. Für ATA ist die Zulassung daher nicht automatisch gegeben und muss beim jeweiligen Anbieter beziehungsweise nach Landesrecht geprüft werden. Dazu zählen:
Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen führt eher in administrative Bereiche, wie die Arbeit in medizinischen Versorgungszentren, Fachkliniken oder bei Krankenkassen. Eine weitere Option ist der Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung, der sich an Organisationsprofis richtet, die in Krankenhäusern, Arztpraxen oder medizinischen Labors tätig sein möchten. Für ATA mit Abitur oder Fachhochschulreife besteht außerdem die Möglichkeit, ein Studium in Richtungen wie Medizin, Gesundheitsmanagement oder Gesundheitsökonomie zu beginnen.
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