Wie viel verdienen Orthopäden*innen?
Die Orthopädie und Unfallchirurgie ist ein Teilgebiet der Chirurgie und auf die Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates spezialisiert.

Orthopädie und Unfallchirurgie: Zwei Disziplinen, eine Mission
OrthopädInnen und UnfallchirurgInnen widmen sich der Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates und den Folgen von Unfällen. Ursprünglich waren Orthopädie und Unfallchirurgie separate Fachbereiche mit getrennten Facharztausbildungen. Dies änderte sich jedoch 2005, als beide Bereiche aufgrund vieler Überschneidungen in Therapie und Behandlung zu einem Teilgebiet der Chirurgie zusammengefasst wurden.
Die Orthopädie konzentriert sich auf die Behandlung von Krankheiten, die Knochen, Sehnen, Gelenke, Bänder und Muskeln betreffen. Im Gegensatz dazu fokussiert sich die Unfallchirurgie, auch Traumatologie genannt, auf die Behandlung der Folgen von Verletzungen, die durch Unfälle verursacht wurden.
Die Unfallchirurgie arbeitet eng mit den Notaufnahmen von Krankenhäusern zusammen und ist in erster Linie stationär und operativ tätig. Die Fachweiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie ist neben Anästhesiologie und Innerer Medizin eine entscheidende Voraussetzung für eine Tätigkeit in Notfallzentren.
In der stationären Versorgung ist die Orthopädie sowohl operativ, beispielsweise in der Endoprothetik, als auch konservativ tätig. Während viele orthopädische Behandlungen und Therapien elektiv sind, sind die Arbeitsprozesse in der Unfallchirurgie weniger planbar oder nur in bestimmten Bereichen planbar.
Im ambulanten Bereich liegt der Fokus auf konservativen orthopädischen Therapien und Behandlungen. Mit Fortschritten in den Operationstechniken und -verfahren werden jedoch zunehmend operative Eingriffe in den ambulanten Bereich verlagert.
Steigender Frauenanteil
Zum 31. Dezember 2025 waren laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer 15.910 Ärztinnen und Ärzte mit der Bezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie berufstätig. 5.637 arbeiteten ambulant, 9.635 stationär; weitere waren bei Behörden, Körperschaften oder in sonstigen Bereichen tätig.
3.337 der Berufstätigen waren Frauen, das entspricht rund 21,0 %. Unter den 2025 neu anerkannten Bezeichnungen lag der Frauenanteil bei rund 29,7 %. Für weitere Informationen verweist der Beitrag auf Fachweiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie.
Spezialisierung ist angesagt
Im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie existieren zahlreiche Spezialisierungsoptionen, die sowohl für die ambulante als auch die stationäre Patientenversorgung relevant sind. Diese Spezialisierungen sind nicht nur von Bedeutung für die Qualität der Behandlung, sondern beeinflussen auch die Gehaltsentwicklung der Ärztinnen und Ärzte.
Hauptgebiete für Zusatzqualifikationen sind die Spezielle Unfallchirurgie und die Spezielle orthopädische Chirurgie. Darüber hinaus spielt die fein detaillierte Handchirurgie eine wichtige Rolle.
Es existieren auch konservative Spezialisierungen, die als Zusatzweiterbildungen innerhalb der Orthopädie und Unfallchirurgie angesehen werden. Hierzu zählen die Sportorthopädie, die Rehabilitationsmedizin, Naturheilverfahren, die manuelle Medizin und, aufgrund der alternden Bevölkerung, auch die Geriatrie.
Weitere Spezialgebiete wie die klinische Notfall- und Akutmedizin, orthopädische Rheumatologie und kinderorthopädische Schwerpunkte umfassen sowohl konservative als auch operative Therapieansätze und Behandlungsformen.
Gehälter in Krankenhäusern
Das Gehalt angestellter Ärztinnen und Ärzte richtet sich nach Arbeitgeber, Tarifvertrag, Entgeltgruppe und Stufe. Für kommunale Krankenhäuser gilt beispielsweise der TV-Ärzte/VKA.
Monatliche Tabellenentgelte vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026:
- Arzt/Ärztin, 1. Jahr (EG I/1): 5.722,05 €
- Arzt/Ärztin, 6. Jahr (EG I/6): 7.355,29 €
- Facharzt/Fachärztin, 1. Jahr (EG II/1): 7.552,19 €
- Facharzt/Fachärztin nach drei Jahren, ab dem 4. Jahr (EG II/2): 8.185,40 €
- Oberarzt/Oberärztin, 1. Jahr (EG III/1): 9.459,56 €
- Oberarzt/Oberärztin nach drei Jahren, ab dem 4. Jahr (EG III/2): 10.015,53 €
- Leitender Oberarzt/Leitende Oberärztin, 1. Jahr (EG IV/1): 11.127,50 €
- Leitender Oberarzt/Leitende Oberärztin nach drei Jahren, ab dem 4. Jahr (EG IV/2): 11.922,95 €
Die Eingruppierung als Oberarzt oder leitender Oberarzt setzt die tariflich beschriebenen, ausdrücklich übertragenen Verantwortungen voraus; die Stellenbezeichnung allein genügt nicht. Bereitschafts- und Rufdienste können das Monatsbrutto erhöhen, eine pauschale Steigerung um 20 bis 40 % lässt sich aus dem Tarifvertrag jedoch nicht ableiten.
Gehalt Leitender Ärztinnen und Ärzte in Kliniken
Chefärztliche Vergütungen werden regelmäßig außertariflich und individuell vereinbart. Maßgeblich sind unter anderem Arbeitgeber, Klinikgröße, Verantwortung, Fachgebiet und variable Vergütungsbestandteile. Eine allgemeingültige, belastbar belegte Gehaltsspanne speziell für Orthopädie und Unfallchirurgie lässt sich aus amtlichen Daten nicht ableiten.
Verdienst niedergelassener OrthopädInnen
Unfallchirurginnen und Unfallchirurgen sind schwerpunktmäßig in Krankenhäusern tätig. Fachärzte und -ärztinnen der Orthopädie und Unfallchirurgie mit orthopädischem Schwerpunkt sind auch in der ambulanten Medizin stark präsent. Sie konzentrieren sich hier vor allem auf konservative Therapien. Zusätzlich sind sie oft auch operativ in Operationszentren tätig, sei es in Kliniken aber auch in Medizinischen Versorgungszentren MVZ.
Umsätze, Kostenstrukturen und Reinertrag in Arztpraxen
Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2021 Kostenstrukturerhebungen in Arztpraxen durchgeführt und veröffentlicht. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Die Erhebung wurde nicht für alle Fachbereiche und Teilgebiete separat durchgeführt. Einige Fachgebiete wurden in Fachbereichen zusammengefasst. Die Destatis-Erhebung weist Orthopädie und Unfallchirurgie als eigenes Fachgebiet aus.
Reinertrag nicht gleich Nettogewinn!
Der durchschnittliche Reinertrag je Praxis betrug 2021 in der Orthopädie und Unfallchirurgie 362.000 €. Die durchschnittlichen Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit lagen bei 805.000 € je Praxis.
Der Reinertrag ist nicht gleichzusetzen mit dem Reingewinn, da wesentliche Kostenpositionen wie bspw. Abschreibungen aus dem Praxiskauf und alle Vorsorgeaufwendungen nicht enthalten sind. Zudem bezieht sich der Reingewinn auf eine Praxis und nicht auf eine Praxisinhaberin oder einen Praxisinhaber. In einer Gemeinschaftspraxis ist bspw. der Reinertrag auf die Anzahl der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber zu verteilen.
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