Ärztliche Weiterbildungsermächtigung: Befugnis zur Facharztausbildung

Die ärztliche Weiterbildung wird durch Landesärztekammern strukturiert und vorgegeben. Sie garantiert länderübergreifend hohe Ausbildungsstandards und sichert damit die medizinische Qualität. Weiterbildungsermächtigungen können Kliniken bei der Personalgewinnung unterstützen.

Ärztliche Weiterbildungsermächtigung: Befugnis zur Facharztausbildung

Weiterbildungsbefugnis oder -ermächtigungen sind die Grundlage zur Aus- und Weiterbildung von Fachärzten und Fachärztinnen. Für die Ausbildung zum Facharzt/-ärztin ist nur die praktische Tätigkeit in Einrichtungen mit einer Weiterbildungsermächtigung relevant. Arbeitszeiten und Tätigkeiten in Einrichtungen ohne eine Ermächtigung werden nicht anerkannt. Der Zweck der formal erteilten Weiterbildungsbefugnis liegt in der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen ärztlichen Weiterbildung und Versorgung. Sie gewährleistet, dass die Weiterbildung unter verantwortlicher Leitung und gemäß den aktuellen medizinischen und didaktischen Standards stattfindet. 

Die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis erfolgt durch die zuständigen Landesärztekammern, basierend auf der Weiterbildungsordnung (WBO). Gesetzlich geregelt ist die rechtliche Stellung des ärztlichen Berufs und die Aus- und Weiterbildung in der Bundesärzteordnung.

Was ist eine Weiterbildungsermächtigung?

Die zuständigen Landesärztekammern erteilen formal die Ermächtigungen zur Weiter- und Weiterbildung von Ärzten/Ärztinnen

  • zur Erlangung der Facharztbezeichnung und 
  • zur Vertiefung und Spezialisierung nach der Facharztausbildung. 

Die Facharztausbildung, und auch die anschließend weitere Spezialisierung und Erlangung von Zusatzqualifikationen oder Zusatzbezeichnungen, ist formal strukturiert und inhaltlich weitgehend festgelegt. Die Weiterbildung wird dokumentiert in sogenannten Log-Büchern. Die Einhaltung der Vorgaben wird von den Landesärztekammern überwacht und kontrolliert.

Die Weiterbildungsermächtigung ist streng genommen eine personenbezogene Befugnis, die gleichzeitig aber immer auch an eine konkrete Einrichtung/Abteilung gebunden ist. Wechselt die befugte Person die Einrichtung oder die Abteilung, erlischt die Ermächtigung und muss neu beantragt werden.

In der medizinischen Alltagssprache überschneiden und vermischen sich Begriffe wie Facharztausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Zusatzweiterbildung und Zusatzbezeichnungen. Teilweise werden sie synonym verwendet, andererseits sind sie trotz begrifflicher Ähnlichkeit, wie zum Beispiel Weiterbildung und Fortbildung, inhaltlich aber verschieden.

Unterschied Weiterbildungsermächtigung und Weiterbildungsbefugnis

Die Begriffe Weiterbildungsermächtigung und Weiterbildungsbefugnis werden in der Praxis synonym verwendet. Während Landesärztekammern tendenziell den Begriff Weiterbildungsbefugnis bevorzugen, sprechen Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen häufiger von Ermächtigungen.

Ist die Weiterbildungsermächtigung personenbezogen?

Die Facharztbefugnis oder -ermächtigung ist eine von den Landesärztekammern erteilte personenbezogene Genehmigung zur Facharztausbildung. Ermächtigt sind diese Personen aber nur in Verbindung mit einer definierten organisatorischen Einheit mit einem entsprechenden Leistungsspektrum und apparativen Ausstattung. Insofern sind die Weiterbildungsermächtigungen zwar personenbezogene Genehmigungen, aber nur im Kontext einer bestimmten Fachabteilung gültig.

Was ist eine Basisweiterbildung?

Die Basisweiterbildung gibt es im besonderen in den großen medizinischen Fachbereichen Innere Medizin und Chirurgie. Vor einer Spezialisierung in Sub- und Teildisziplinen findet eine fundierte Grundausbildung statt. Grund dafür ist, dass diese Fachbereiche medizinisch besonders komplex und auch quantitativ groß sind. 

In der Inneren Medizin wird für die Grundausbildung der Begriff Basisweiterbildung Innere Medizin verwendet. Nach Abschluss der Basisweiterbildung erfolgt die Facharztausbildung beispielsweise in der Kardiologie, Nephrologie oder Hämatologie. 

In der Chirurgie ist für die Basisausbildung der Begriff Common Trunk üblich. Nach Abschluss des Common Trunk erfolgt die Facharztausbildung beispielsweise in Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie.

Weitere Begriffsklärungen

Fachweiterbildung ist inhaltlich mit der Facharztweiterbildung oder Facharztausbildung gleichzusetzen. Ärzte/Ärztinnen in Fachweiterbildung oder Weiterbildung befinden sich also formal in der Facharztausbildung.

Die Zusatzweiterbildung ist eine weitergehende Spezialisierung nach Abschluss der Facharztausbildung. In den meisten Fällen ist eine Zusatzweiterbildung formal ohne vorher abgeschlossene Facharztausbildung nicht möglich. Es ist möglich, dass im letzten Jahr der Facharztweiterbildung bereits eine Zusatzweiterbildung begonnen werden kann.

Einige Zusatzweiterbildungen können sehr wichtige, fast schon eigenständige Spezialisierungen auf dem Niveau einer Facharztqualifikation sein, wie bspw. Handchirurgie, Spezielle Viszeralchirurgie, Klinische Akut- und Notfallmedizin oder Intensivmedizin. 

Andere Zusatzweiterbildungen sind eher Vertiefungen und Ergänzungen zur Facharztausbildung wie bspw. Notfallmedizin, Allergologie, Akupunktur oder Naturheilverfahren. Die Begriffe Zusatzweiterbildung und Zusatzbezeichnung werden werden inhaltlich weitgehend synonym verwendet. 

Was ist der Unterschied zwischen ärztlicher Fortbildung und der Fachweiterbildung?

Die ärztliche Fortbildung ist die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung von Ärzten/Ärztinnen, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten. Dies umfasst oft formale Schulungen, Kurse oder Konferenzen. Es gibt eine gesetzliche Fortbildungspflicht die die laufende Fortbildung formal sicherstellt. Die ärztliche Fortbildung ist auch nachzuweisen.

Im Gegensatz dazu bezeichnet die Ärztliche Weiterbildung einen strukturierten Ausbildungsprozess (Facharztausbildung), der Ärzten/Ärztinnen ermöglicht, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und sich in medizinischen Fachgebieten zu spezialisieren. 

Wie lange dauert die Ärztliche Weiterbildung?

Die Dauer der ärztlichen Weiterbildung variiert je nach gewähltem Fachgebiet. Die Basisweiterbildung erstreckt sich typischerweise über 24 bis 36 Monate. Die gesamte Facharztausbildung dauert üblicherweise zwischen 48 und 72 Monaten. Zusatzweiterbildungen haben eine kürzere Ausbildungsdauer von 12 bis 36 Monaten.

Was ist eine gemeinsame Befugnis zur Weiterbildung?

Eine gemeinsame Befugnis oder Ermächtigung zur Weiterbildung hat folgenden Hintergrund: Mehrere Personen teilen sich die Befugnis und sind auch gemeinsam für die Facharztausbildung in einer Einrichtung oder Organisation verantwortlich. Dies ermöglicht eine effektive und kooperative Organisation der Ausbildung und trägt dazu bei, verschiedene Kompetenzen und Perspektiven in den Ausbildungsprozess einzubringen. Das ist oft der Fall in der Basisweiterbildung der Inneren Medizin und Chirurgie.

Wie wird die Weiterbildungsermächtigung beantragt?

Für die Beantragung einer Weiterbildungsermächtigung sind die Einrichtungen zuständig. Die genehmigende Behörde sind die Landesärztekammern. Die Ermächtigungen müssen formal beantragt werden. Die genauen Voraussetzungen für die Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung können je nach Land und den Bestimmungen der zuständigen Behörden unterschiedlich sein. Die Unterschiede sind aber nicht signifikant. 

Die wichtigsten Kriterien bei der Beantragung sind:

  • Erfüllung der persönlichen Qualifikationsanforderungen durch die vorgesehenen Weiterbildungsleiter, einschließlich entsprechender Facharztanerkennung und/oder umfassender Erfahrung auf dem jeweiligen Fachgebiet.
  • Vorhandensein einer angemessenen infrastrukturellen Ausstattung in der Einrichtung, die für eine hochwertige Weiterbildung erforderlich ist, wie beispielsweise geeignete Lehr- und Lernräume, technische Ausrüstung und Zugang zu relevanten diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen.
  • Nachweis einer strukturierten Weiterbildungsplanung, die die Ausbildungsziele, Inhalte und Methoden klar definiert und den Anforderungen der jeweiligen Weiterbildungsordnung entspricht.
  • Erfüllung weiterer spezifischer Anforderungen, die möglicherweise von den zuständigen Behörden oder der Landesärztekammer festgelegt werden, wie beispielsweise bestimmte Mindestanzahl an Weiterbildungsstellen oder Fortbildungsmöglichkeiten für die Weiterbildungsärzte.

Wann erlischt eine Weiterbildungsermächtigung?

Weiterbildungsermächtigungen laufen üblicherweise nicht automatisch aus. Sie bleiben gültig, solange die Bedingungen, unter denen sie erteilt wurden, weiterhin erfüllt sind. Dies bedeutet, dass die befugte Person weiterhin in der Einrichtung arbeitet und die organisatorischen Rahmenbedingungen (z.B. Leistungsspektrum und medizinische Ausstattung) für die Weiterbildung vorhanden sind. 

Wenn sich jedoch die Umstände ändern, wie zum Beispiel wenn die befugte Person die Einrichtung verlässt oder sich grundlegende organisatorische Rahmenbedingungen ändern, ist die Weiterbildungsermächtigung erloschen und eine Neubeantragung ist erforderlich.

Wie findet man Einrichtungen mit Weiterbildungsermächtigungen?

Die Weiterbildungsbefugnisse oder -ermächtigungen werden auf den Websites der Gesundheitseinrichtungen veröffentlicht. Diese enthalten aber nur die Ermächtigungen der jeweiligen Einrichtung. 

Die Landesärztekammern (Anzahl 17, Nordrhein-Westfalen hat 2 Landesärztekammern) veröffentlichen alle Weiterbildungsbefugnisse im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Veröffentlichungen der Landesärztekammern sind formal ausschlaggebend. 

Auch Karriereportale veröffentlichen Weiterbildungsermächtigungen. Bei valmedi ist eine bundesweite Selektion und Suche nach Weiterbildungsermächtigungen möglich.

Vorteile von Weiterbildungsermächtigungen für Kliniken und Praxen

Wichtiges Rekrutierungsinstrument bei der Gewinnung von Assistenzärzten

Einrichtungen mit Weiterbildungsermächtigungen können attraktiver für Assistenzärzte/-ärztinnen sein, da diese dort ihre Facharztausbildung absolvieren können. Dies erleichtert die Rekrutierung qualifizierter Mediziner/-innen und trägt zur Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses bei.

Reputation

Eine Weiterbildungsermächtigung trägt auch zur Reputation einer medizinischen Einrichtung bei. Sie signalisiert, dass die Einrichtung die erforderlichen Standards für die Ausbildung von Ärzten erfüllt und qualitativ hochwertige Weiterbildungsprogramme anbietet. 

Zusammenfassung

Die ärztliche Weiterbildung ist ein formal strukturierter Ausbildungsprozess der von den Landesärztekammern in Weiterbildungsverordnungen festgelegt ist. Um eine hohe medizinische Qualität länderübergreifend sicherzustellen, sind die Weiterbildungsverordnungen weitgehend deckungsgleich. Die Vorgaben zur Facharztausbildung sind bindend. Von Weiterbildungsermächtigungen oder -befugnissen spricht man deshalb, weil die Landesärztekammern formal die Weiterbildungsstätten und Personen genehmigen ("ermächtigen") müssen. Grundlegend dafür sind umfangreiche personelle und organisatorische Voraussetzungen und Erfahrungen.

Für Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und Praxen sind Weiterbildungsermächtigungen eine wichtige Rekrutierungshilfe für die Gewinnung von ärztlichem Fachpersonal. Eine umfangreiche Bandbreite von Weiterbildungsangeboten, insbesondere für Krankenhäuser, ist auch ein qualitatives Merkmal für eine gute auf dem Stand der Technik befindliche Patientenversorgung.

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